Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.
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Samples: Ingenieurvermessungsvertrag, Vertrag Ingenieurvermessung, Vertrag Ingenieurvermessung
Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Behörde / Stelle schriftlich mündlich abzugeben.
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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Raumbildende Ausbauten, Vertragsmuster Objektplanung Gebäude
Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 SonVM1 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.
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Samples: Vertrag Prüfung Der Tragwerksplanung, Tragwerksplanung
Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Formblatt arching 6) gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI- BGBl. I S. 469 ff. / 547- ff./547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugebenabgeben.
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Samples: Architektenvertrag, Architektenvertrag
Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI–BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.
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Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 SonVM1 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI- BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.
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Samples: Vertrag Prüfung Der Tragwerksplanung
Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.
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Samples: Vertrag Über Objektplanung Gebäude