Common use of Ergänzende Vereinbarungen Clause in Contracts

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.

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Samples: Ingenieurvermessungsvertrag, Vertrag Ingenieurvermessung, Vertrag Ingenieurvermessung

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Behörde / Stelle schriftlich mündlich abzugeben.

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Samples: Vertrag Objektplanung – Gebäude Und Raumbildende Ausbauten, Vertragsmuster Objektplanung Gebäude

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 SonVM1 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.

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Samples: Vertrag Prüfung Der Tragwerksplanung, Tragwerksplanung

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung (Formblatt arching 6) gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI- BGBl. I S. 469 ff. / 547- ff./547 - in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) Fassung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden Stelle abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass ggf. auch seine, mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber ebenfalls rechtzeitig eine solche Verpflichtungserklärung vor der zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugebenabgeben.

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Samples: Architektenvertrag, Architektenvertrag

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI–BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.

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Samples: Thermal Construction Physics Contract

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 SonVM1 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI- BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.

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Samples: Vertrag Prüfung Der Tragwerksplanung

Ergänzende Vereinbarungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung gemäß Anhang 16 RBBau (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. Xxxx 1974 -BGBI. I S. 469 ff. / 547- in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung) über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vor der vom Auftraggeber dafür anzugebenden zuständigen Behörde/Stelle schriftlich abzugeben.

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Samples: Vertrag Über Objektplanung Gebäude