Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.
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Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen Auswirkun- gen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Or- gantransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Kommissi- on Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung Gegenfi- nanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.
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Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Organtransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Kommis- sion Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.
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Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Organtransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.
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