Common use of Ergänzende Vereinbarungen Clause in Contracts

Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de, www.dso.de

Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen Auswirkun- gen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Or- gantransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Kommissi- on Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung Gegenfi- nanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.

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Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Organtransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Kommis- sion Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.

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Ergänzende Vereinbarungen. 8.1 Die Vertragspartner sind sich einig, dass auch zukünftig auf die finanziellen Auswirkungen für die DSO im Falle von Änderung oder Ergänzung der Richtlinien der BÄK zur Organ- transplantation Organtransplantation zu achten sein wird. Dies gilt auch für neue Richtlinien. Deshalb wird die DSO jeweils vor Abschluss der entsprechenden Beratungen der Ständigen Kommission Or- gantransplantation Organtransplantation ihre absehbaren finanziellen Belastungen oder Entlastungen kalkulie- ren kalkulieren und darlegen, um damit die Voraussetzungen für die angemessene Gegenfinanzierung in zukünftigen Budgetzeiträumen sicherzustellen.

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