Ergänzungen und Änderungen Musterklauseln

Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Recht- sprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Clubs mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespon- denz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hinge- wiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 genannten Kontaktadressen zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Der DFB ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des DFB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des DFB für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der DFB hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder - wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 12 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist – unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderregelung für die Änderung der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit bei einem Dauerkarten-Abonnement nach Ziffer 4.2 – bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Mit Ausnahme der in den Abschnitten 5.3, 5.4 und 25.3 vorgesehenen Änderungen sind Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet sind.
Ergänzungen und Änderungen. Eintracht Braunschweig ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste von Eintracht Braunschweig mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Eintracht Braunschweig für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Braunschweig hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. 1. Diese ATGB finden auf den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets in der zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Tickets geltenden Fassung Anwendung.
Ergänzungen und Änderungen. Eintracht Braunschweig ist bei einer Veränderung der Marktver- hältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGBA zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Eintracht Braunschweig für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (z.B. durch Veränderung der Preisliste in Bezug auf die von Eintracht Braunschweig zu erhebende Vorverkaufsgebühr in Bezug auf die Auswärtskarten) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten von Eintracht Braunschweig verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steige- rung der Organisationskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Än- derung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schrift- lich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Braunschweig hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt Eintracht Braunschweig zur außerordentlichen Kündi- gung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
Ergänzungen und Änderungen. Der FCK ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höch- strichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültigen Preislisten des FCK mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einver- standen erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als ge- nehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der FCK hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Abkommens müssen in Schriftform vorgelegt und durch einen Unterschriftsbevollmächtigten jeder der Vertragsparteien unterzeichnet werden.