Ergänzungen und Änderungen Musterklauseln

Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höch- strichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des Clubs mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/ oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Einetwaiger Widerspruchdes Kundenistandiein Ziffer 16 genannten Kontaktadressenzurichten.
Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder - wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 12 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Der DFB ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste des DFB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des DFB für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der DFB hat auf diesen Umstand der Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 14 dieser ATGB genannten Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Eintracht Braunschweig ist bei einer Veränderung der Marktver- hältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGBA zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Eintracht Braunschweig für den Kunden zumutbar ist. Für eine Anhebung der Preise (z.B. durch Veränderung der Preisliste in Bezug auf die von Eintracht Braunschweig zu erhebende Vorverkaufsgebühr in Bezug auf die Auswärtskarten) für bestehende Dauerschuldverhältnisse gilt zusätzlich, dass dies nur bei signifikant zu Lasten von Eintracht Braunschweig verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steige- rung der Organisationskosten oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Än- derung der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres) zulässig ist. Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schrift- lich oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Braunschweig hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt Eintracht Braunschweig zur außerordentlichen Kündi- gung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
Ergänzungen und Änderungen. Der Club ist – unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderregelung für die Änderung der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit bei einem Dauerkarten-Abonnement nach Ziffer 2.5 – bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. Mit Ausnahme der in den Abschnitten 5.3, 5.4 und 25.3 vorgesehenen Änderungen sind Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter jeder Partei unterzeichnet sind.
Ergänzungen und Änderungen. Eintracht Braunschweig ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste von Eintracht Braunschweig mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Eintracht Braunschweig für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt Eintracht Braunschweig hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. 1. Diese ATGB finden auf den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets in der zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Tickets geltenden Fassung Anwendung. 2. Der Club ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Ge- setzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, die-se ATGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von sechs Wo- chen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich und/ oder per E- Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich und/ oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 16 genannten Kontaktadressen zu richten. 1. Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der un- wirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Xxxxx dieser ATGB. Stand: 1. Juli 2021
Ergänzungen und Änderungen. Der FCK ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweils gültigen Preislisten des FCK mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der FCK hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 15 dieser ATGB genannten Kontaktadressen zu richten.
Ergänzungen und Änderungen. (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Abkommens bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen Unterschriftsbevollmächtigten jeder der Parteien. (2) Die Parteien benachrichtigen einander, wenn eine der Parteien die Leistungen als nicht angemessen oder das Abkommen als nicht mehr mit den grundlegenden Dokumenten des AAL Joint Programme konform erachtet. (3) Sämtliche Änderungen am Abkommen zwischen der AAL Association und der nationalen Finanzierungsstelle müssen von der Generalversammlung der AAL Association genehmigt werden, bevor irgendwelche Unterschriften geleistet werden. (4) Nimmt die nationale Finanzierungsstelle Änderungen an ihrer Verwaltungs- struktur vor, die sich auf ihre Zuständigkeit als nationale Agentur für das AAL Joint Programme auswirken, sind diese Änderungen innerhalb von 15 Kalendertagen der AAL Association mitzuteilen. In der Benachrichtigung ist der Nachweis der rechts- mässigen Zuständigkeit zu erbringen und das Datum des Inkrafttretens zu nennen. Solche Mitteilungen sind diesem Abkommen anzuhängen, das gültig bleibt, ohne dass weitere Handlungen notwendig sind.