Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal fünfmal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Die jährliche BerufsunfähigkeitsrenteSofern die Dynamik eingeschlossen ist, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch dürfen die Erhöhung 72.000 bei Ab- schluss der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 5.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen Beiträge zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen Vor- aussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf JahreErhöhung erfolgt spätestens zwölf Jahre vor dem ver- einbarten Rentenbeginn. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 180 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge und höchstens 36.000 Euro betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die ; un- abhängig davon ist eine Erhöhung 72.000 des jährlichen Beitrags auf bis zu 1.200 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getretenmöglich. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, zugehörigen Allgemeinen oder Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen – eine gegebenenfalls ein- geschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch bei Abschluss des Grundvertrags vereinbarte Versiche- rungssumme und die Erhöhung 72.000 Versicherungssumme aller Erhöhun- gen dürfen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Versicherungsfall Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht ein- getreteneingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 5.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 5.2 bis 5.5 das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen vereinbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen Voraussetzun- gen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf JahreErhöhung erfolgt spätestens zwölf Jahre vor dem ver- einbarten Rentenbeginn. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge und höchstens 36.000 Euro betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die ; unab- hängig davon ist eine Erhöhung 72.000 des jährlichen Beitrags auf bis zu 1.200 Euro nicht überschreitenmöglich. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Versicherungsfall Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht ein- getreteneingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
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Samples: fiseba.de
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen – eine gegebenenfalls ein- geschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden –- zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch bei Abschluss des Grundvertrags vereinbarte Versiche- rungssumme und die Erhöhung 72.000 Versicherungssumme aller Erhöhun- gen dürfen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Versicherungsfall Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht ein- getreteneingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die jährliche BerufsunfähigkeitsrenteSofern die Dynamik eingeschlossen ist, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch dürfen die Erhöhung 72.000 bei Ab- schluss der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 4.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 4.2 bis 4.5 das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen vereinbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen Voraussetzun- gen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge und höchstens 36.000 Euro betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die ; unab- hängig davon ist eine Erhöhung 72.000 des jährlichen Beitrags auf bis zu 1.200 Euro nicht überschreitenmöglich. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Versicherungsfall Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht ein- getreteneingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Die jährliche BerufsunfähigkeitsrenteSofern die Dynamik eingeschlossen ist, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch dürfen die Erhöhung 72.000 bei Ab- schluss des Grundvertrags vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragVersicherungs- vertrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen Rechnungs- grundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Bedingungen – und alle sonstigen geltenden gel- tenden Vereinbarungen zu- grunde zugrunde gelegt.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 5.000 Euro ergebenbetragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Die jährliche BerufsunfähigkeitsrenteSofern die Dynamik eingeschlossen ist, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch dürfen die Erhöhung 72.000 bei Ab- schluss des Grundvertrags vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 300.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
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