Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens 5.000 Euro betragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Sofern die Dynamik eingeschlossen ist, dürfen die bei Ab- schluss der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt. 3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig. Die Höhe der Versicherungssumme nach der Erhöhung darf die bedarfs- gerechte Höhe nicht überschreiten (Finanzielle Angemessen- heitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- nen Vertragsinformationen). 3.3 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie den er- höhten Beitrag gezahlt haben.
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Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens 5.000 Euro betragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Bei- träge gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Sofern die Dynamik eingeschlossen ist, dürfen die bei Ab- schluss der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig. Die Höhe der Versicherungssumme nach der Erhöhung darf die bedarfs- gerechte Höhe nicht überschreiten (Finanzielle Angemessen- heitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- nen Vertragsinformationen).
3.3 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie den er- höhten Beitrag gezahlt haben.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens 5.000 Euro betragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Sofern die Dynamik eingeschlossen ist, dürfen die bei Ab- schluss der Risikoversicherung des Grundvertrags vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 300.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig. Die Höhe der Versicherungssumme nach der Erhöhung darf die bedarfs- gerechte Höhe nicht überschreiten (Finanzielle Angemessen- heitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- nen Vertragsinformationen).
3.3 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie den er- höhten Beitrag gezahlt haben.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 4.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 4.2 bis 4.5 das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen vereinbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen Voraussetzun- gen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die Versicherungssumme der einzelnen einzelne Erhöhung muss mindestens 5.000 einen jährlichen Beitrag von 120 Euro betragenergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Bei- träge gezahl- ten Beiträge und höchstens 36.000 Euro betragen; unab- hängig davon ist eine Erhöhung des jährlichen Beitrags auf bis zu 1.200 Euro möglich. ◼ Sofern die Dynamik eingeschlossen ist, dürfen die bei Ab- schluss Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Risikoversicherung vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 Euro Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht überschreiteneingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragtrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Ergän- zenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde Verein- barungen zugrunde gelegt.
3.2 4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung vereinbart, ist Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis Er- gebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung Gesundheitsprüfung der versicherten Person abhängig.
4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls er- höht werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhän- gig, dass Ihr Anspruch auf Leistungen wegen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit durch die Erhöhung ein angemessenes Ver- hältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreitet. Die Höhe Dabei sind für den Fall der Versicherungssumme nach der Erhöhung darf die bedarfs- gerechte Höhe nicht überschreiten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessen- heitsprüfung Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- nen Allgemeinen Vertragsinformationen); außerdem gelten die bei Abschluss des Versicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente maßgeblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung weniger als fünf Jahre beträgt.
3.3 4.4 Wird eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Er- werbsunfähigkeitsrente mit erhöht, so werden ihre Versiche- rungsleistungen im selben Verhältnis wie die der Hauptversi- cherung erhöht. Auf Ihren Wunsch hin können diese auch in einem anderen Verhältnis erhöht werden.
4.5 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, nachdem wenn uns Ihre Erklärung zur Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind Erhöhung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den er- höhten erhöhten Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheits- oder finanzielle Angemessenheitsprüfung erfor- derlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Gesundheits- oder finanziellen Angemessenheitsprüfung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die Versicherungssumme der einzelnen Erhöhung muss mindestens 5.000 Euro betragen. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahlten Bei- träge betragen. ◼ Sofern die Dynamik eingeschlossen ist, dürfen die bei Ab- schluss der Risikoversicherung des Grundvertrags vereinbarte Versicherungs- summe und die Versicherungssumme aller Erhöhungen zusammen 350.000 300.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- tragVersicherungs- vertrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungenTarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen Rechnungs- grundlagen und den zuge- hörigen zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen Bedingungen – und alle sonstigen geltenden gel- tenden Vereinbarungen zu- grunde zugrunde gelegt.
3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig. Die Höhe der Versicherungssumme nach der Erhöhung darf die bedarfs- gerechte Höhe nicht überschreiten (Finanzielle Angemessen- heitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemei- nen Vertragsinformationen).
3.3 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie den er- höhten Beitrag gezahlt haben.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen