Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der ver- einbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Vor- aussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge überschreiten insgesamt – einschließlich laufender Beiträge und Son- derzahlungen – nicht den in dem jeweiligen Kalenderjahr gesetzlich gültigen, steuerlich förderungsfähigen Höchst- betrag nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG (Förde- rungshöchstbetrag). ◼ Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht eingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden zertifizierten Versi- cherungsvertrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Ta- rif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt. 4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung vereinbart, ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Er- gebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig. 4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls er- höht werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhän- gig, dass Ihr Anspruch auf Leistungen wegen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit durch die Erhöhung ein angemessenes Ver- hältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen); außerdem gelten die bei Abschluss des Versicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente maßgeblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Abschnitt I Nummer 8 vorgenommen werden. Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung weniger als fünf Jahre beträgt. 4.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheitsprüfung und Finanzielle Angemessenheitsprü- fung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Ge- sundheitsprüfung und Finanziellen Angemessenheitsprüfung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Vor- aussetzungen Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge überschreiten insgesamt – einschließlich laufender Beiträge und Son- derzahlungen – jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht den in dem jeweiligen Kalenderjahr gesetzlich gültigen, steuerlich förderungsfähigen Höchst- betrag nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG (Förde- rungshöchstbetrag)überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung Versicherungsfall ist noch nicht eingetretenein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden zertifizierten Versi- cherungsvertrag (Grundvertrag)Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Ta- rif Tarif – mit den für ihn gültigen TarifbestimmungenTa- rifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen zuge- hörigen Allgemeinen, Beson- deren Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde zu- grunde gelegt.
4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung vereinbart, 3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig.
3.3 Außerdem ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Er- gebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung davon abhängig.
4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls er- höht werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhän- gig, dass Ihr der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit durch die Erhöhung ein angemessenes Ver- hältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen); außerdem . Außerdem gelten die bei Abschluss des Versicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente die Berufsunfä- higkeitsrente maßgeblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Abschnitt I Nummer 8 vorgenommen werden. Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung weniger als fünf Jahre beträgt.
4.4 3.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, wenn nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt Erhö- hung vorliegt, die Gesundheitsprüfung und die finanzielle An- gemessenheitsprüfung abgeschlossen sind und Sie den erhöhten er- höhten Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheitsprüfung und Finanzielle Angemessenheitsprü- fung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Ge- sundheitsprüfung und Finanziellen Angemessenheitsprüfung.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der ver- einbarten Beiträge Versicherungsleistungen – eine gegebenenfalls eingeschlossene ein- geschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Vor- aussetzungen Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge überschreiten insgesamt – einschließlich laufender Beiträge und Son- derzahlungen – nicht den in dem jeweiligen Kalenderjahr gesetzlich gültigen, steuerlich förderungsfähigen Höchst- betrag nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG (Förde- rungshöchstbetrag). ◼ Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht eingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden zertifizierten Versi- cherungsvertrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Ta- rif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung vereinbart, ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Er- gebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls er- höht werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhän- gig, dass Ihr Anspruch auf Leistungen wegen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit durch die Erhöhung ein angemessenes Ver- hältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen); außerdem gelten die bei Abschluss des Versicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente maßgeblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung kann nur vorbehaltlich vor- behaltlich der Regelung nach Abschnitt I Nummer 8 vorgenommen vorge- nommen werden. Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung weniger als fünf Jahre beträgt.
4.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, wenn nachdem uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheitsprüfung und Finanzielle Angemessenheitsprü- fung Angemessenheitsprüfung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Ge- sundheitsprüfung Gesundheits- prüfung und Finanziellen Angemessenheitsprüfung.
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Samples: Tarif BRC
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Beiträge – eine gegebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Vor- aussetzungen Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge überschreiten insgesamt – einschließlich laufender Beiträge und Son- derzahlungen – jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht den in dem jeweiligen Kalenderjahr gesetzlich gültigen, steuerlich förderungsfähigen Höchst- betrag nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG (Förde- rungshöchstbetrag)überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung Versicherungsfall ist noch nicht eingetretenein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden zertifizierten Versi- cherungsvertrag (Grundvertrag)Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Ta- rif Tarif – mit den für ihn gültigen TarifbestimmungenTa- rifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen zuge- hörigen Allgemeinen, Beson- deren Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde zu- grunde gelegt.
4.2 Ist eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatz- versicherung vereinbart, 3.2 Ihr Recht auf Erhöhung ist vom Ergebnis einer erneuten Ge- sundheitsprüfung der versicherten Person abhängig.
3.3 Außerdem ist Ihr Recht auf Erhöhung vom Er- gebnis einer erneuten Gesundheitsprüfung davon abhängig.
4.3 Soll eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls er- höht werden, ist Ihr Recht auf diese Erhöhung davon abhän- gig, dass Ihr der Anspruch der versicherten Person auf Leistungen wegen Berufs- oder Er- werbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit durch die Erhöhung ein angemessenes Ver- hältnis zum Arbeitseinkommen nicht überschreitet. Dabei sind für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bestehende oder vergleichbare Ansprüche zu berücksichtigen (Finanzielle Angemessenheitsprüfung – siehe Kapitel Spezielle Klauseln der Allgemeinen Vertragsinformationen); außerdem . Außerdem gelten die bei Abschluss des Versicherungsvertrags für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente die Berufsunfä- higkeitsrente maßgeblichen Begrenzungen. Die jährliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. Die Erhöhung kann nur vorbehaltlich der Regelung nach Abschnitt I Nummer 8 vorgenommen werden. Bei Einschluss einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wird diese nicht erhöht, wenn die verbleibende Beitragszah- lungsdauer der Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Zusatzversicherung weniger als fünf Jahre beträgt.
4.4 Der Versicherungsschutz aus der Erhöhung beginnt zur nächs- ten Beitragsfälligkeit, wenn uns Ihre Erklärung zur Erhöhung bis zum 20. des Monats vor der nächsten Beitragsfälligkeit vorliegt und Sie den erhöhten Beitrag gezahlt haben. Ist eine Gesundheitsprüfung und Finanzielle Angemessenheitsprü- fung erforderlich, erfolgt die Erhöhung gegebenenfalls jedoch erst zur nächsten Beitragsfälligkeit nach Abschluss der Ge- sundheitsprüfung und Finanziellen Angemessenheitsprüfung.LV//-/23.25w * 8C7B14DB2B5 * 31502 25
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung