Common use of Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen) Clause in Contracts

Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen). Durch das Finanzamt rückwirkend erstattete Vorsteuerbeträge, sind vollumfänglich an die DFG weiterzuleiten. Dies gilt auch, wenn die rückwirkende Erstattung erst nach Ab- schluss des Graduiertenkollegs erfolgt. Der Rückzahlungsanspruch umfasst (anteilig) auch die vom Finanzamt erstatteten Zinsen. Wird die rückwirkende Vorsteuererstattung nicht vollumfänglich an die DFG weitergelei- tet, werden Verzugszinsen geltend gemacht. Die Regelungen in Ziff. 8.4 gelten analog. Ermäßigen sich die Projektausgaben aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Be- stimmungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

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Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen). Durch das Finanzamt rückwirkend erstattete Vorsteuerbeträge, Vorsteuerbeträge sind vollumfänglich an die DFG weiterzuleiten. Dies gilt auch, wenn die rückwirkende Erstattung erst nach Ab- schluss des Graduiertenkollegs Projektes erfolgt. Der Rückzahlungsanspruch umfasst (anteilig) auch die vom Finanzamt erstatteten Zinsen. Wird die rückwirkende Vorsteuererstattung nicht vollumfänglich an die DFG weitergelei- tet, werden Verzugszinsen geltend gemacht. Die Regelungen in Ziff. 8.4 9.4 gelten analog. Ermäßigen sich die Projektausgaben aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Be- stimmungenBest- immungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

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Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen). Durch das Finanzamt rückwirkend erstattete Vorsteuerbeträge, sind vollumfänglich an die DFG weiterzuleiten. Dies gilt auch, wenn die rückwirkende Erstattung erst nach Ab- schluss des Graduiertenkollegs Projektes erfolgt. Der Rückzahlungsanspruch umfasst (anteilig) auch die vom Finanzamt erstatteten Zinsen. Wird die rückwirkende Vorsteuererstattung nicht vollumfänglich an die DFG weitergelei- tetweiterge- leitet, werden Verzugszinsen geltend gemacht. Die Regelungen in Ziff. 8.4 gelten analogana- log. Ermäßigen sich die Projektausgaben aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Be- stimmungenBestimmungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

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Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen). Durch das Finanzamt rückwirkend erstattete Vorsteuerbeträge, sind vollumfänglich an die DFG weiterzuleitenwei- terzuleiten. Dies gilt auch, wenn die rückwirkende Erstattung erst nach Ab- schluss Abschluss des Graduiertenkollegs Projektes erfolgt. Der Rückzahlungsanspruch umfasst (anteilig) auch die vom Finanzamt Finanz- amt erstatteten Zinsen. Wird die rückwirkende Vorsteuererstattung nicht vollumfänglich an die DFG weitergelei- tetweiterge- leitet, werden Verzugszinsen geltend gemacht. Die Regelungen in Ziff. 8.4 gelten analog. Ermäßigen sich die Projektausgaben aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Be- stimmungenBestimmungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

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Ermäßigung der Projektausgaben (Umsatzsteuer-Auswirkungen von neuen ge- setzlichen oder behördlichen Bestimmungen). Durch das Finanzamt rückwirkend erstattete Vorsteuerbeträge, Vorsteuerbeträge sind vollumfänglich an die DFG weiterzuleiten. Dies gilt auch, wenn die rückwirkende Erstattung erst nach Ab- schluss des Graduiertenkollegs erfolgt. Der Rückzahlungsanspruch umfasst (anteilig) auch die vom Finanzamt erstatteten Zinsen. Wird die rückwirkende Vorsteuererstattung nicht vollumfänglich an die DFG weitergelei- tet, werden Verzugszinsen geltend gemacht. Die Regelungen in Ziff. 8.4 gelten analog. Ermäßigen sich die Projektausgaben aufgrund von gesetzlichen oder behördlichen Be- stimmungen, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.

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