Wasserkraft Musterklauseln

Wasserkraft. Das zusätzlich erschließbare Potenzial der Wasserkraft wird in Thüringen in der Regel als sehr gering angesehen. Das liegt an den strengen naturschutzrechtlichen Bestimmungen für den Neubau von Wasserkraftanlagen. Selbst die Wiederinbetriebnahme früherer Wasserkraftstandorte scheitert häufig an den inzwischen aufgebauten Hürden. Die Wasserkraftnutzung bietet jedoch wesentlich mehr Potenzial, als derzeit in Thüringen angenom- men wird. Vor 100 Jahren waren in Thüringen ca. 2.800 Kleinwasserkraftanlagen in Betrieb. Heute sind ca. 000 Xxxxxxx xx Xxxx. Weitere 80 Anlagen könnten unter den ökologischen und wirtschaftli- chen Anforderungen betrieben werden. Diese Einschätzung stammt von der Ingenieurgesellschaft für Wasserkraftanlagen Richter mbH, IGW. In deren Referenzliste sind über 100 im In- und Ausland rea- lisierte Kleinwasserkraftanlagen zu finden, Firmensitz ist in Wohlsborn bei Weimar. Derzeit werden Anträge oftmals von Seiten des Thüringer Umweltministeriums und der TLUG ruhend gestellt oder zurück gewiesen. Erfahrungen von IGW in anderen Bundesländern, z. B. Bayern, Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen, dass es für Thüringen hier Entwicklungschancen gibt. Auch in Gera gibt es ein weiteres Potenzial für eine Wasserkraftanlage, und zwar am Liebschwit- zer Wehr mit ca. 250 bis 300 kW zu installierender Leistung und einem Stromertrag von ca. 1,4 GWh. Auch hier gab es bereits vor einigen Jahren mehrere Bemühungen den Standort wieder zu aktivieren, leider bisher erfolglos. Die Voraussetzungen zur Nutzung des Wasserkraftpotenzials am Liebschwit- zer Wehr sollten genehmigungsseitig und fachlich vom einzustellenden Klimaschutzmanager geprüft werden. Wenn eine Realisierung möglich ist, sollte diese vorzugsweise mit Bürgerbeteiligung erfol- gen.
Wasserkraft. Zur Ermittlung der Potenziale der Wasserkraft auf dem Gebiet der Stadt Frankenberg werden durch- schnittliche Ausbauraten für die Bundesrepublik auf die Stadt übertragen. Hier müssen Ungenauigkei- ten in Kauf genommen werden, da keine genaueren Daten zur Verfügung stehen. Es wird von einem Zuwachs von etwa 50 % bis 2025 ausgegangen (AEE 2010). Dieser Wert auf Frankenberg bezogen ergäbe einen Jahresertrag von 4.300 MWh, so dass der Deckungsbeitrag der Wasserkraft 2025 etwa 10 % betragen würde (vgl. Tabelle 12-30, S. 141). Es bestehen Zweifel an der Möglichkeit des weiteren Ausbaus der Wasserkraft, aufgrund von Ein- schränkungen durch die Wasserbehörde. Die Steigerung der Stromgewinnung ist möglicherweise aber allein durch die Modernisierung der bestehenden Anlagen realisierbar (die geringen Werte bei den Volllaststunden 2008/09 von nur 3.000 h/a legen dies zumindest nahe).
Wasserkraft. Wasserkraftanlagen dienen wie Windkraftanlagen ausschließlich der Erzeugung von Strom. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie wegen ihrer konstanten Auslastung grundlastfähig sind. Das Potenzial für den Neubau von Wasserkraftanlagen gilt in Bayern allerdings als nahezu aus- geschöpft und wird zudem aus ökologischer Sicht kritisch bewertet, da heutzutage Belange wie Landschafts-, Natur- und Artenschutz deutlich im Vordergrund stehen. Eingriffe in Fließgewässer sind nur noch unter hohen Auflagen möglich. Die bayrische Staatsregierung sieht das Ausbaupotenzial hauptsächlich in der Modernisierung bestehender Anlagen (BA- YSTMWIVT, 2011). Die Lausnitz ist als Fließgewässer dritter Ordnung höchstens für die energetische Nutzung durch Kleinstwasserkraftwerke mit wenigen Kilowatt Leistung geeignet. Derzeit wird die Wasserkraft in Konnersreuth nicht genutzt. Eine früher an der Lodermühle bestehende An- lage existiert nicht mehr. Hier ist der Einsatz einer Wasserkraftschnecke oder eines moder- nen Wasserrads vorstellbar. Technisch erfuhren Kleinstwasserkraftwerke in den letzten zehn Jahren eine deutliche Weiterentwicklung. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Was- serkraftanlage an diesem Standort wirtschaftlich betrieben werden kann. Da es an der Lausnitz keine Messstation gibt und daher Daten zu Jahresabflussmengen fehlen, kann das Potenzial für Wasserkraft nicht bewertet werden. Hierzu bedarf es einer standortge- nauen Untersuchung.
Wasserkraft. Zur Abrundung ihres Portfolios betreibt die Emittentin derzeit auch drei Wasser- kraftwerke (zwei in Österreich und eines in Deutschland).

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.