Erstattungen. Bei Steuer- und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: Bedingungen Für Depots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Erstattungen. Bei Steuer- und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile Anteile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene gegebene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Erstattungen. Bei Steuer- Steuer und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile Anteile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene gegebene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots