Erstattungen. Bei Steuer- und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: www.vb-ruhrmitte.de, www.sparda-hessen.de, www.vr-as.de
Erstattungen. Bei Steuer- und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile Anteile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene gegebene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: www.hamburger-volksbank.de, www.berliner-volksbank.de, www.vbidr.de
Erstattungen. Bei Steuer- Steuer und Gebührenerstattungen sowie Erstattungen aus anderen Korrekturen ist die USB berechtigt, Anteile eines bereits vorhandenen Fonds des Anlegers beziehungsweise An- teile Anteile eines Geldmarktfonds zu erwerben oder den Betrag auf das vom Anleger bekannt gege- bene gegebene Konto zu überweisen beziehungsweise per Scheck auszuzahlen.
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Samples: www.volksbank-trier.de