Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- derer, der Fahrausweisverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose Zeitfahrausweise (z. B. Länder-Tickets) erfolgen grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Samples: www.regiobus.com, www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de
Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4Nr. 5.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenigederjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- dererBeförderer, der Fahrausweisverkäufer Fahrausweisver- käufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis Identitätsnachweis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose relationslose Zeitfahrausweise (z. B. Länder-Tickets) erfolgen grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte „Servicecen- ter Fahrgastrechte“ der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 Nr. 11.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4Nr. 4.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- ent- schädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- dererBeförderer, der Fahrausweisverkäufer Fahrkartenverkäufer oder das Servicecenter Service- center Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis Fahr- ausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis personenge- bundenen Fahr-ausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis Identitäts- nachweis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose Zeitfahrausweise relationslose Zeit- fahrkarten (z. z.B. Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Tickets) erfolgen grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte „Servicecen- ter Fahrgastrechte“ der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 Nr. 10.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- derer, der Fahrausweisverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für Beförderer,derFahrausweisverkäuferoderdas ServicecenterFahrgastrechteder EVUkönnenfür die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis Identitätsnachweis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose Zeitfahrausweise (z. B. Länder-Tickets) erfolgen grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4, der Fahrgast, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- dererBeförderer, der Fahrausweisverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis Identitätsnachweis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose relationslose Zeitfahrausweise (z. B. Länder-TicketsLändertickets) erfolgen grundsätzlich durch das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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Samples: www.regiobus.com
Erstattungs- und entschädigungsberechtigte Personen. Erstattungs- bzw. entschädigungsberechtigt ist, abgesehen von Punkt 4.4.4Nr. 5.4, der FahrgastFahr- xxxx, sein Rechtsnachfolger, sein gesetzlicher Vertreter oder Derjenigederjenige, an den der Fahrgast seinen Anspruch abgetreten hat. Der entschädigungs- bzw. erstattungspflichtige vertragliche Beför- derererstattungs- pflichtige Beförderer, der Fahrausweisverkäufer oder das Servicecenter Fahrgastrechte der EVU 19 können für die Abtretung einen Nachweis verlangen. Auch wenn ein Fahrausweis für mehrere Personen gilt, besteht der Anspruch nur einmal. Soweit es sich um einen personengebundenen Fahraus- weis Fahrausweis handelt, muss für die Erstattung oder Entschädigung grundsätzlich ein Identitätsnach- weis Identitätsnachweis mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Entschädigungen für relations- lose relationslose Zeitfahrausweise (z. B. Länder-Tickets) erfolgen grundsätzlich durch das „Servicecenter Fahrgastrechte Fahrgastrechte“ der EVU, soweit in Punkt 4.10.3 Nr. 11.3 keine abweichende Regelung getroffen wurde.
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