Erstellung oder Änderung von Netzanschlüssen und Leeranlagenrecherche Musterklauseln

Erstellung oder Änderung von Netzanschlüssen und Leeranlagenrecherche. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Erstellung eines neuen oder die Änderung eines bestehenden Anschlusses an ein von uns betriebenes Strom- oder Gasnetz oder zum Zwecke einer Leeranlagenrecherche. Zu den für die vorgenannten Zwecke verarbeiteten Daten zählen insbesondere Ihr Name und Ihre Anschrift sowie gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Adressangaben zum Anschlussort, Kontaktdaten weiterer Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Erstellung oder Änderung eines Netzanschlusses, Planungsdaten, Fotos und weitere Angaben zu den Ortsverhältnissen am Anschlussort, Angaben zu Leistungsanforderungen und zu vorhandenen oder benötigten technischen Anlagen, Kontodaten / Bankverbindung sowie im Falle einer Anschlussänderung, die bisherigen Verbrauchsdaten. Wir erhalten die Daten in der Regel von Ihnen selbst, einem von Ihnen beauftragten Unternehmen (z. B. Installateur oder Hausverwaltung) oder von einer öffentlichen Stelle (z. B. Verwaltungsbehörde). Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen unserer rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Verordnungen und Verträgen Im Wesentlichen sind das: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), Netzanschlussvertrag, Anschlussnutzungsvertrag, Ergänzende Bedingungen der EVNG zur NAV und NDAV, Technische Anschlussbedingungen der EVNG (TAB) sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Services, die Sie bei uns beauftragen (z. B. Erstellung eines Netzanschlusses, Änderung eines Netzanschlusses) bzw. nach den gesetzlichen Vorgaben (z. B. Meldepflichten, Abfragen von Behörden). Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung sowie die Verarbeitung auf Grund von rechtlichen Verpflichtungen, denen wir als Netzbetreiber im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes unterliegen. Ohne diese Datenverarbeitung können wir unsere Leistungspflichten nicht erfüllen. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abrechnungserstellung, Abwicklung der Zahlung, zum Zwecke der Ermittlung Ihres Verbrauchs sowie der Versendung von Schreiben, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten und Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Energi...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.