Erstgespräch Musterklauseln

Erstgespräch. Im Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der nach Ziffer 3.2 und 3.3 zu erbringenden Hilfsleistungen festgestellt sowie die versicherte Person über die Art und die Durchführung informiert.
Erstgespräch. In einem Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfeleistungen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt festgestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der Hilfeleistung abgesprochen.
Erstgespräch. Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefoni- sches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Res- sourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstim- mung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, ggf. unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen das versicherte Kind benötigt.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen/Betreuern und in Abstim- mung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
Erstgespräch. Wir führen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit.
Erstgespräch. Nach Beauftragung führt der Auftragnehmer mit der versicherten Person bzw. ihren An- gehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit.
Erstgespräch. (1) Nach Zustimmung der/des Betroffenen holt die/der Mitarbeiter/in des Fachbereichs Gesundheitsförderung des Ressorts Personal die notwendigen Informationen ein und informiert das BEM-Team über das Erfordernis eines Erstgesprächs und die notwendigen Inhalte. Die/der Vorgesetzte (die jeweilige Schulleitung) der/des Betroffenen wird über die Zustimmung und den Termin des Erstgesprächs informiert. (2) Das Erstgespräch wird vom BEM-Team durchgeführt. Es dient dem Ziel, die Ausgangssituation zu klären, über Ansatzpunkte des BEMs zu beraten und bei Bedarf die Eingliederungsplanung durch das BEM-Team vorzubereiten. (3) Der Gesprächsinhalt wird streng vertraulich behandelt. Die/der Betroffene wird auf die notwendige Datenerhebung und deren Verwendung hingewiesen. Es wird ein Protokoll erstellt, das von die/der Mitarbeiter/in des Fachbereichs Gesundheitsförderung des Ressorts Personal zu dem von ihr/ihm (als Verschlusssache) geführten BEM-Akt genommen wird. Die/der Betroffene erhält eine Kopie des Protokolls. Die Mitglieder des BEM-Teams können Einsicht in den BEM-Akt nehmen.
Erstgespräch. Es erfolgen ein telefonischer Erstkontakt zur Ermittlung des jeweiligen Hilfs- und Un- terstützungsbedarfs und eine Information über Art und Umfang der Hilfsleistungen.
Erstgespräch. Im Rahmen des Erstgesprächs wird der Mitarbeiter ergänzend zum Informationsblatt auf die Ziele des BEM sowie die dafür erhobenen verwendeten Daten hingewiesen. - Die Möglichkeiten und Grenzen des BEM werden aufgezeigt. - Fragen und Befürchtungen des Mitarbeiters werden besprochen. - Falls der Mitarbeiter mit der Durchführung des BEM einverstanden ist, stellt das fe- derführende Mitglied der Dienststellenleitung sicher, dass die Einverständniserklä- rung auf dem Erklärungsbogen unterschrieben vorliegt (Anlage 4 zur Dienstvereinba- rung BEM). - Der Mitarbeiter kann aus seiner Sicht Angaben zu seinen gesundheitsbedingten Ein- schränkungen einschließlich möglicher ursächlicher Arbeitsbedingungen machen. Die Selbsteinschätzung des Betroffenen, seine Ziele und Vorstellungen werden ermittelt. Die Ergebnisse werden auf dem Datenblatt dokumentiert (siehe Anlage 5 zur Dienst- vereinbarung BEM). - Gemeinsam mit dem Mitarbeiter werden nächste Schritte vereinbart. - Sofern sich der Mitarbeiter gegen die Durchführung des BEM entscheidet, wird die Ablehnung (Anlage 4 zur Dienstvereinbarung BEM) zu den Personalakten genom- men. Das BEM endet dann an dieser Stelle. Ist der Mitarbeiter über diese Zeit hinaus weiter arbeitsunfähig; soll das Gespräch nach Möglichkeit innerhalb der AU-Zeit durchgeführt werden. Hier ist zu beachten, dass Ur- sache einer Arbeitsunfähigkeit auch schwere Erkrankungen sein können; in diesen Fäl- len ist die Ankündigung eines Gesprächs unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sorgfältig abzuwägen.