Erstgespräch Musterklauseln

Erstgespräch. Im Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der nach Ziffer 3.2 und 3.3 zu erbringenden Hilfsleistungen festgestellt sowie die versicherte Person über die Art und die Durchführung informiert.
Erstgespräch. In einem Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfeleistungen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt festgestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der Hilfeleistung abgesprochen.
Erstgespräch. Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefoni- sches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Res- sourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstim- mung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren/m Angehörigen/Betreuer und in Abstim- mung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
Erstgespräch. Wir führen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein tele- fonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, ggf. unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen das versicherte Kind benötigt.
Erstgespräch. Nach Beauftragung führt der Auftragnehmer mit der versicherten Person bzw. ihren An- gehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit.
Erstgespräch. In einem Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfeleistun- gen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt fest- gestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der Hilfeleistung abgesprochen.
Erstgespräch. Zu Beginn werden die Kundenwebseite sowie potentielle Keywords ausgiebig analysiert. Basierend auf dieser Analyse wird mit dem Kunden ein telefonisches Erstgespräch durchgeführt, in dem die Keywords festgelegt werden, unter denen die Webseite zukünftig besser gefunden werden soll, sowie die geplanten Maßnahmen besprochen und offene Fragen geklärt.
Erstgespräch. Es erfolgen ein telefonischer Erstkontakt zur Ermittlung des jeweiligen Hilfs- und Un- terstützungsbedarfs und eine Information über Art und Umfang der Hilfsleistungen.