Erstgespräch Musterklauseln

Erstgespräch. Im Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der nach Ziffer 3.2 und 3.3 zu erbringenden Hilfsleistungen festgestellt sowie die versicherte Person über die Art und die Durchführung informiert.
Erstgespräch. Im Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird der jeweilige Bedarf der Hilfe- leistungen festgestellt und die versicherte Person wird über die Art und die Durchführung der Hilfeleistungen in- formiert. Sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird bei Bedarf in der Wohnung der versicherten Person eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger oder einem Funkarmband installiert. Über die Hausnotrufanlage ist für die versicherte Person rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall ent- sprechende Hilfe veranlasst.
Erstgespräch. Der Dienstleister führt mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefoni- sches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Res- sourcen des Hilfs- oder Pflegebedürftigen und der Ermittlung und Abstim- mung der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen und Termine.
Erstgespräch. In einem Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfeleistungen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt festgestellt, und die Art, die Durchführung und die Termine der Hilfeleistung abgesprochen.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit den Erziehungs- berechtigten, ggf. unter Einbeziehung des versicherten Kindes und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen das versicherte Kind benötigt.
Erstgespräch. Wir führen mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen und bei Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt ein telefonisches Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen/Betreuern und in Abstim- mung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
Erstgespräch. In einem telefonischen Erstgespräch mit der versicherten Person bzw. ihren Angehörigen/Betreuern und in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt wird festgestellt, welche Hilfeleistungen die versicherte Person benötigt.
Erstgespräch. Im Rahmen des Erstgesprächs wird der Mitarbeiter ergänzend zum Informationsblatt auf die Ziele des BEM sowie die dafür erhobenen verwendeten Daten hingewiesen. - Die Möglichkeiten und Grenzen des BEM werden aufgezeigt. - Fragen und Befürchtungen des Mitarbeiters werden besprochen. - Falls der Mitarbeiter mit der Durchführung des BEM einverstanden ist, stellt das fe- derführende Mitglied der Dienststellenleitung sicher, dass die Einverständniserklä- rung auf dem Erklärungsbogen unterschrieben vorliegt (Anlage 4 zur Dienstvereinba- rung BEM). - Der Mitarbeiter kann aus seiner Sicht Angaben zu seinen gesundheitsbedingten Ein- schränkungen einschließlich möglicher ursächlicher Arbeitsbedingungen machen. Die Selbsteinschätzung des Betroffenen, seine Ziele und Vorstellungen werden ermittelt. Die Ergebnisse werden auf dem Datenblatt dokumentiert (siehe Anlage 5 zur Dienst- vereinbarung BEM). - Gemeinsam mit dem Mitarbeiter werden nächste Schritte vereinbart. - Sofern sich der Mitarbeiter gegen die Durchführung des BEM entscheidet, wird die Ablehnung (Anlage 4 zur Dienstvereinbarung BEM) zu den Personalakten genom- men. Das BEM endet dann an dieser Stelle. Ist der Mitarbeiter über diese Zeit hinaus weiter arbeitsunfähig; soll das Gespräch nach Möglichkeit innerhalb der AU-Zeit durchgeführt werden. Hier ist zu beachten, dass Ur- sache einer Arbeitsunfähigkeit auch schwere Erkrankungen sein können; in diesen Fäl- len ist die Ankündigung eines Gesprächs unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sorgfältig abzuwägen.
Erstgespräch. Zu Beginn werden die Kundenwebseite sowie potentielle Keywords ausgiebig analysiert. Basierend auf dieser Analyse wird mit dem Kunden ein telefonisches Erstgespräch durchgeführt, in dem die Keywords festgelegt werden, unter denen die Webseite zukünftig besser gefunden werden soll, sowie die geplanten Maßnahmen besprochen und offene Fragen geklärt.