Erweiterter Versicherungsschutz. L.3.1 In Erweiterung der Absicherung zum Eigenschutz Plus (Forderungsausfallversicherung) nach Ziffer A.13.1.2 besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die der schädigende Dritte dem Versicherungsnehmer in der Eigenschaft als 1. Haus- und Grundbesitzer; 2. Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässergefährdenden Stoffen z. B. Öltank; 3. Bauherr; 4. Jäger; 5. Inhaber von Wassersportfahrzeugen zugefügt hat. L.3.2 Alle sonstigen Regelungen nach Ziffer A.13 und die Inhalte der Haftpflichtversicherungsbedingungen finden gleichlautend Anwendung. L.3.3 Je Versicherungsfall steht die Höchstersatzleistung gemäß Ziffer A.13 zur Verfügung.
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