Umwelt-Haftpflichtversicherung Musterklauseln

Umwelt-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese für Schäden durch Umwelteinwirkungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht werden. Schäden durch Umwelteinwirkungen sind Schäden, bei denen sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auch allmählich, ausbreiten.
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Es gelten die Regelungen gemäß B2-1 dieser Bedingungen.
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Mitversichert sind: Anlageverzeichnis: Behördliche bzw. sonstige Auflagen sind zu erfüllen.
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Versicherungssumme für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall maximal: 5.000.000 Euro. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Diese Selbstbeteiligung gilt nicht bei Schäden durch Feuer oder Explosion.
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Stellt den Versicherten von Schadenersatzan- sprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Bo- den, Luft oder Wasser (einschließlich Gewäs- ser) frei. Berechtigte Ansprüche werden be- friedigt, unberechtigte abgewehrt. Die Deckungssummen betragen je Ereignis € 3.000.000,-- für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,--). € 260.000,-- für Gewässerschäden.
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall und zugleich für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden 3.000.000 EUR Unter Anrechnung auf die Pauschalversicherungssumme beträgt die Versicherungssumme für Aufwendungen vor Eintritt eines Versicherungsfalles 1.000.000 EUR Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr 1.000.000 EUR Mietsachschäden durch Brand oder Explosion 3.000.000 EUR Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr 3.000.000 EUR
Umwelt-Haftpflichtversicherung. (keine Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen durch Brand oder Explosion) Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers beträgt je Versicherungsfall und für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 10 % mindestens 250 EUR höchstens 2.500 EUR
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Gegenstand des Versicherungsschutzes
Umwelt-Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz für das Tierhalterrisiko besteht – abweichend von B1-6.9 – im Umfang des Abschnitts B1 und den folgenden Bedingungen.
Umwelt-Haftpflichtversicherung