Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vor zeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Liefer- preise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängi- ger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem von LSW angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann LSW, wenn LSW erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von LSW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 LSW behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
4.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Lieferpreise gemäß Ziffer 5 des Auftrags, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze.
4.3 Rechnungen werden zu dem von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
4.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren oder Zahlung per Überweisung zur Verfügung.
4.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Stadtwerke Bad Tölz GmbH, wenn die Stadtwerke Bad Tölz GmbH erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
4.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der Stadtwerke Bad Tölz GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7 Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH behält sich die Umstellung der Rechnungsversendung in digitaler Form vor. Der Kunde erklärt sich hiermit bereits jetzt einverstanden.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Fälligkeit und Zahlungsweise ergeben sich aus Ziff. 11 der als Anlage 2 beigefügten Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der TriCon.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das STADTWERK AM SEE ist berechtigt, für die Produkte GRÜNE KARTE und MEIN AUTO STROM eine gemeinsame Abrechnung zu erstellen.
7.2 Rechnungen werden zu dem von dem STADTWERK AM SEE angegebenen Zeit- punkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
7.3 Als Zahlungsmöglichkeit steht dem Kunden das Lastschriftverfahren zur Verfügung.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann das STADTWERK AM SEE, wenn das STADTWERK AM SEE erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhn- lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
7.5 Der Kunde kann gegen Ansprüche von dem STADTWERK AM SEE nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
Fälligkeit und Zahlungsweise. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Rechnungen von DVDB mit Zugangsgewährung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Einzug einer Lastschrift erfolgt sofort nach Rechnungsdatum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rechnungsversand per E-Mail erfolgt. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. DVDB ist berechtigt, den Kunden per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei Zahlungsverzug. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch von DVDB auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, kann DVDB die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. DVDB kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Xxxx die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. DVDB ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 11.1 Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird.
11.2 Ändert sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes das Preismodell gemäß Auftrag, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und Abgabensätze.
11.3 Rechnungen werden zu dem von der BEW angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung, fällig.
11.4 Als Zahlungsmöglichkeit stehen dem Kunden das Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandats oder die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.
11.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die BEW, wenn BEW erneut zur Zahlung auf fordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, dem Kunden die dadurch entstehenden Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen. Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen.
11.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche von der BEW nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten, fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.
Fälligkeit und Zahlungsweise. (1) Bei Anmietung für die Dauer von weniger als einem Monat, ist bei Ver- tragsschluss eine Anzahlung in Höhe des zu erwartenden Endpreises für die vereinbarte Mietzeit in bar zu leisten. Soweit sich die Mietzeit einvernehmlich verlängert, ist auch der Restbetrag bezüglich der ver- einbarten Verlängerung, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftli- chen Vereinbarung, sofort zur Zahlung fällig.
(2) Bei Anmietung für die Dauer von einem Monat oder länger ist der ver- einbarte Mietzins bei Vertragsschluss für die Dauer des ersten Monats der Anmietung und sodann im Voraus jeweils für jeden weiteren Monat der Anmietung in bar zu leisten.
(3) Bei Anmietung eines Anhängers ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR seitens des Mieters zu leisten und bei Anmietung eines Lkw oder Lkw-Anhängers eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.
(4) Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung des VM eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben, wobei dem Mieter ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein geringerer Scha- den entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Ver- zugsschaden bleibt vorbehalten.
(5) Der Mieter kann gegen Forderungen des VM nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ist ausge- schlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 5 %Punkten über dem Basis- zinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verträgen mit Verbrau- chern und in Höhe von 8 %Punkten über dem Basiszinssatz bei Ver- trägen mit Kaufleuten geltend gemacht.
(7) Die Ablehnung von Xxxxxxx oder Wechseln durch den VM bleibt vor- behalten. Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber ange- nommen; sämtliche damit verbundenen Kosten hat der Mieter zu tra- gen.
Fälligkeit und Zahlungsweise. (9.2.1) Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Er ist ab Versicherungs- beginn zum Ersten eines jeden Monats fällig. Der Beitrag wird durch Lastschriftverfahren von xxxxxxxx von einem deutschen Konto eingezogen. Widerruft der Beitragszahler seine hierfür gegebene Einwilligung, so ist der Beitrag auf das von ottonova angegebene deutsche Konto zu zahlen. on-zskz_tb-0002
(9.2.2) Ist der Einzug der Beiträge im Lastschriftverfahren verein- bart und kommt es zu zwei oder mehr fehlgeschlagenen Einzugs- versuchen, kann ottonova die Zahlung der ausstehenden und künftigen Beiträge durch Überweisung verlangen. Zu weiteren Einzugsversuchen ist ottonova bis auf Widerruf durch den Versi- cherungsnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Inhaltsübersicht Seite 10 von 22
Fälligkeit und Zahlungsweise. 7.1. Die fiechnungstellung erfolgt vierteljährlich, soweit nicht vorzeitig eine Zwi- schen-oder Endabrechnung erstellt wird.
7.2. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhän- gigen Lieferpreise des Auftrags NaturkraftE-MOBIL, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch berechnet. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes und/ oder des Stromsteuersatzes.
7.3. fiechnungen werden zu dem von der e-rp GmbH angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
7.4. Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA- Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen.
7.5. Gegen Ansprüche der e-rp GmbH kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
Fälligkeit und Zahlungsweise. 8.5.1 Zu zahlende Entgelte sind in Euro zu leisten und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
8.5.2 Zahlungen sind auf ein von der Kombi Terminal Heilbronn GmbH zu bestimmendes Konto, auf Kosten des Auftraggebers zu überweisen und werden spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
8.5.3 Abweichende Zahlungsverfahren können im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.
8.5.4 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem von der Deutschen Bundesbank bis auf weiteres festgelegten und im Diskontsatzüberleitungsgesetz (DÜG) definierten Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen gilt die Regelung des § 1 DÜG. Weiterhin werden für jede schriftliche Mahnung pauschalierte Mahnkosten nach der Entgeltliste erhoben.
8.5.5 Kosten des Zahlungsverkehres gehen zu Lasten des Kunden.