Fahrdienst Musterklauseln

Fahrdienst. Die Assistance organisiert auf Wunsch einen Fahrdienst zwischen dem Wohnort und der zu erreichenden Stelle (z.B. Arzt, Psycholo- ge, Krankenhaus etc.) über einen auf Fahrdienste spezialisierten Dienstleister. Die Auswahl des Dienstleisters erfolgt, sofern möglich, in Absprache mit Ihnen. Die Kosten des Fahrdienstes tragen Sie.
Fahrdienst. Die Werkstatt für behinderte Menschen und die Anderen Leistungsanbieter unterstützen – soweit erforderlich – die Organisation eines Fahrdienstes. Sie wirken aktiv im Rahmen der individuellen Förderung mit, um Menschen mit Behinderung soweit zu fördern, dass sie nach Möglichkeit unabhängig vom Fahrdienst werden.
Fahrdienst. Die versicherte Person wird zu notwendigen Arzt-, Therapie- und – soweit persönli- ches Erscheinen erforderlich ist – auch zu Behördenterminen gebracht und abgeholt. Die Leistung steht bis zu zweimal in der Woche in einem Umkreis von bis zu 100 Kilo- metern von Ihrem Aufenthaltsort der versicherten Person zur Verfügung.
Fahrdienst. Der Arzt, der zum Fahrdienst eingeteilt ist, hat sich am Fahrdienststandort aufzuhalten. Von dort aus erfolgt der Einsatz im Fahrdienst. Der Fahrdienststandort ist den Veröffentlichungen der KVT (Rundschreiben und Internet) zu entnehmen. Der durch die KVT eingesetzte Fahrdienst ist zwingend zu nutzen. Eine telefonische Erreichbarkeit im Dienst muss gewährleistet sein. Sofern die KVT Diensthandys vorhält, sind diese zu nutzen.
Fahrdienst. An folgenden Tagen nimmt der Tagesgast den Hol- und Bringdienst in Anspruch: ❑ Montag ❑ Dienstag ❑ Mittwoch ❑ Donnerstag ❑ Xxxxxxx ❑ ggf. Samstag ❑ ggf. Sonntag Die Zeiten für die Abholung und Rückfahrten sind einrichtungsindividuell und vor Ort zu erfragen. Gewünschte Uhrzeiten können angegeben, aber nicht rechtsverbindlich vereinbart werden, da immer verkehrsbedingte Verzögerungen eintre- ten können; zudem hängt die Dauer der Tour von der Tagesform aller Fahrgäste ab.
Fahrdienst. Auf Wunsch übernimmt das Bergische Internat in Abhängigkeit vom Wohnort des Schülers/der Schülerin den Bustransfer morgens zum Bergischen Internat und nach Ende der Unterrichtszeit zurück. Die Preise für den Bustransfer ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Bergischen Internat und sind mit dem Jahresbeitrag zur Zahlung fällig. Für die Anpassung gilt Ziffer A, IV. entsprechend. Das Bergische Internat wird sich bemühen, den Fahrdienst ohne Ausfall und Unterbrechung bereitzustellen. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Krankheit, Wetter, Defekt etc.) kann es zum Ausfall einzelner Touren kommen. Das Bergische Internat haftet in diesem Falle nicht für etwaige Zusatzkosten und/oder Ausfallzeiten, die durch einen Ersatztransfer entstehen. Die Abmeldung für den Fahrdienst kann nur zum Schuljahresende (31.07.) erfolgen.
Fahrdienst. Bis zu zwei Mal in der Woche wird ein Fahrdienst zu Ärzten, Behörden, Krankengymnastik und Therapien organisiert. Übernommen werden die Fahr- bzw. Transportkosten.
Fahrdienst. Der JWS eigene „Fahrdienst“ ist ein freiwilliger Kundenservice. Dieser kann vom Besteller nicht verlangt werden und ist nach aktuell gültigem Tarif zu vergüten. Der Besteller kann dies zeitlich nicht einschränken oder eine Termin-Beliefe- rung/Abholung verlangen, es sei denn, er hat diese so mit JWS in Textform vereinbart.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.