Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr Musterklauseln

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. (1) Für die im Eisenbahnverkehr geltenden Regelungen des VRR-Tarifs gelten neben den all- gemeinen Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der Eisenbahn- Verkehrsordnung, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie der sonstigen darauf basierenden Regelungen im Recht der Bundesrepublik Deutschland hinaus die im Folgenden dargestellten Regelungen.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). Anlage 1 Übersicht der berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (*) Staatliche berufsbildenden Schulen (BbS) Anschrift BbS I des Salzlandkreises WEMA Xxxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx BbS Geschwister Scholl Halberstadt Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx Xxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx BbS Xxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxx Land Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx BbS Xxxx xxx Xxxxxx Magdeburg Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx BbS Xxxxxxx Xxxxx Magdeburg Xxxxxxxxxxx. 0-00, 00000 Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 0/0x, 00000 Xxxxxxxxx BbS Xxxx xxx Xxxxxxxx Magdeburg Am Krökentor 1b-3, 00000 Xxxxxxxxx BbS Xx. Xxxx Xxxxxxx Magdeburg Xxx Xxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx BbS Haldensleben des Landkreis Börde Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxxxxx BbS J.P.C. Xxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx BbS Schönebeck des Salzlandkreises Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (Xxxxx) BbS Oschersleben des Landkreis Börde Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxx BbS Xxxxxxxxx Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx BSZ des Landkreis Stendal Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx BbS Wernigerode Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx Anhaltisches Berufsschulzentrum Xxxx Xxxxxxx Dessau Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx-Xxxxxx BdS Anhalt-Bitterfeld Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxxx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxx BbS Wittenberg Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx BbS Gutjahr Halle Xx xxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx (Xxxxx) BbS Halle III J.C. von Dreyhaupt Xx xxx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx (Xxxxx) Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00 / Xxxx 0, 00000 Xxxxx (Xxxxx) BbS Halle IV Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Xxxxx) Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Xxxxx) BbS V Halle Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Xxxxx) Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx (Xxxxx) BbS Xxxxxxxxxx X.-Xxxxxxx-Xxxxxx 0-0, 00000 Xxxxx ...
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. 13.7.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat der Kunde die Wahl zwischen
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für die im Eisenbahnverkehr geltenden Regelungen des VRR-Tarifs gelten neben den allgemeinen Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, der Eisenbahn-Verkehrsordnung, der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 sowie der sonstigen darauf basierenden Regelungen im Recht der Bundesrepublik Deutschland hinaus die im Folgenden dargestellten Regelungen. Durch diese Regelungen werden ausschließlich Tickets des VRR-Tarifs erfasst. Der Anspruch von Kund:innen auf Entschädigung, der ihnen durch Verspätung erwachsen ist, wird nur wirksam, soweit die Verspätung im Bereich der tatsächlichen oder geplanten Eisenbahnbeförderung eingetreten ist. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist von der Haftung befreit, wenn der Ausfall der Fahrt, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: o außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende (betriebsfremde) Umstände, die das betreibende Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte, o Verschulden des:der Reisenden, o Verhalten einer dritten Person, das das betreibende Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte. Die Entschädigung beträgt grundsätzlich ab einer Ankunftsverspätung von 60 Min. 25 Prozent und ab einer Ankunftsverspätung von 120 Min. 50 Prozent des tatsächlich entrichteten Fahrpreises. Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern die Entschädigungssumme mindestens 4,00 Euro beträgt. Bei ZeitTickets im Monatskauf und im Abonnement hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Geltungsbereich seines ZeitTickets wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Min. erlitten hat. Die Entschädigung beträgt pauschal: o 1,50 Euro je Verspätungsfall bei Tickets für die 2. Wagenklasse und o 2,25 Euro je Verspätungsfall bei Tickets für die 1. Wagenklasse. Entschädigungen werden nur vorgenommen, wenn die Entschädigungssumme mindestens 4,00 Euro beträgt und die Entschädigungsforderungen bei MonatsTickets im Einzelkauf und bei MonatsTickets im Abonnement gesammelt für den Geltungszeitraum eines Monats nach Ablauf eingereicht werden. Der Entschädigungsbetrag wird auf maximal 25 Prozent des tatsächlich entrichteten Fahrpreises pro Monat begrenzt. Sollten Kund:innen Entschädigungen aus den Regelungen dieser Fahrgastrechte in Anspruch genommen haben, so gelten Ansprüche aufgrund der VRR -Mobilitäts...
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für Entschädigungsansprüche nach der europäischen Fahrgastrechteverordnung (VO-EU1371/2007) gelten die Regelungen der Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (Grundsätze), bzw. der Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten entsprechend. (Quelle Schuldatenbank unter xxxxx://xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxx.xx) Liste enthält die Zuordnung der berufsbildenden Schulen zu den Verkehrsverbünden und ist unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Liegt eine berufsbildende Schule im Anwendungsbereich zweier Verbundtarife, kann der Nutzer bei der Antragstellung wählen, welchen Verbundraum er nutzen will. Der Auszug aus dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe ist unter xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/ veröffentlicht.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für Entschädigungsansprüche nach der europäischen Fahrgastrechteverordnung (VO EU1371/2007) gelten die Regelungen der Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (Grundsätze) bzw. der Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten entsprechend. Anlage Geltungsbereich des Azubi-Ticket Thüringen Anlage: Geltungsbereich des Azubi-Ticket Thüringen Ein Azubi-Ticket Thüringen berechtigt ausschließlich zur Fahrt mit folgenden Verkehrsunternehmen in Thüringen: ABRM (Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH) alle RB, RE, SE cantus (cantus Verkehrsgesellschaft mbH) nur Strecke Eisenach - Ger- stungen RB DB Regio (DB Regio AG, Regio Südost) alle Xxxx der Produktklasse C (RE, RB und S- Bahn) EB (Erfurter Bahn GmbH) alle RB, RE OBS (DB RegioNetz Verkehrs GmbH) nur Strecke Rottenbach - Katz- hütte (Schwarzatalbahn) RB STB (Süd Thüringen Bahn GmbH) alle RB, RE EVAG (Erfurter Verkehrsbetriebe AG) alle Straßenbahnen, Busse GVB (GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH) alle Straßenbahnen, Busse IOV (IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau) nur auf Streckenabschnitten innerhalb des VMT-Gebietes Xxxxx XXX (JES Verkehrsgesellschaft mbH) alle Busse JNV (Jenaer Nahverkehr GmbH) alle Straßenbahnen, Busse KomBus (KomBus Verkehr GmbH) alle außer: Linien nach Hof, Plauen, Naila ab Landes- grenze Busse PRG Greiz (PRG Personen- und Reiseverkehrs GmbH Greiz) nur auf Streckenabschnitten innerhalb des VMT-Gebietes Busse PVG-WL (Personenverkehrsgesellschaft mbH Weimarer Land) alle Busse RVG Gera (RVG Regionalverkehr Gera/Land GmbH) nur auf Streckenabschnitten innerhalb des VMT-Gebietes Busse SWG (Stadtwirtschaft Weimar GmbH) alle Busse TWSB (Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH) alle Straßenbahnen VLG (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Gotha GbR) alle Busse
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 9.1.3 der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr. 13.2 der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungs- entgelt im Sinne von § 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Anlagen Anlage 1 Übersicht der Bildungseinrichtungen: • Übersicht der Bildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft • Übersicht der Berufsbildenden Ersatzschulen in Thüringen • Übersicht der Berufsbildenden Ergänzungsschulen in Xxxxxxxxx Xxxxxx 0 Geltungsbereich des Azubi-Ticket Thüringen VMT-Tarifbestimmungen Anlage H: Bedingungen für Erwerb und Nutzung Azubi-Ticket Thüringen | Seite 51 Anlage 1: Übersicht der Bildungseinrichtungen Stand: 15.08.2018 Übersicht der Bildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft • Staatliche Berufsbildende Schule für Wirtschaft und Soziales, Altenburg • Xxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Schule Berufl iches Schulzentrum für Gewerbe und Technik, Altenburg • Xxxxxx-Xxxxxxx-Schule Erfurt Staatliche Berufsbildende Schule 7, Erfurt • Xxxxx-Xxxxxx-Schule Staatliche Berufsbildende Schule 5, Erfurt • Staatliches Berufsschulzentrum „Xxxxxx Xxxxxx“, Eisenach • Xxxxxxx-Xxxxxx-Schule Erfurt Staatliche Berufsbildende Schule 4, Erfurt • Xxxxxx-Xxxxxx-Schule Erfurt Staatliche Berufsbildende Schule 3, Erfurt • Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Schule Erfurt Staatliche Berufsbildende Schule 1, Erfurt • Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx-Schule Erfurt Staatliche Berufsbildende Schule 6 für Gesundheit und Sozia- les, Erfurt • Staatliche Berufsbildende Schule Wirtschaft/Verwaltung „Xx. Xxxxxx Xxxxxx“, Gera • Staatliche Berufsbildende Schule Technik, Gera • Staatliche Berufsbildende Schule Gesundheit, Soziales und Sozialpädagogik, Gera • Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“, Gotha • Staatliches Berufsschulzentrum „Xxxx Xxxxxxx“, Gotha • Staatliche Fachschule für Bau Wirtschaft und Verkehr, Gotha • Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen • Staatliches Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau, Ilmenau • Staat...
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371 / 2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr. 8.2.2 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs (Teil A).

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und