Common use of Fahrpläne Clause in Contracts

Fahrpläne. 1.1. Der BKV hat das Recht, beim ÜNB einen Fahrplan von und zu jedem anderen zugelassenen Bilanzkreis innerhalb der Regelzone des ÜNB sowie von und zum gleichnamigen Bilanzkreis des BKV in anderen deutschen Regelzonen in den bzw. aus dem Bilanzkreis dieses Vertrages anzumelden. Sämtliche Regelungen zur Abwicklung der Fahrpläne gelten für alle per Fahrplan bewirtschafteten Bilanzkreise unabhängig davon, ob diese als Abrechnungs-, Haupt- oder Unterbilanzkreise geführt werden. Per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise werden in Anlage 1.1 vom BKV deklariert. Der BKV stimmt seine Fahrpläne gegenüber anderen betroffenen Bilanzkreisen rechtzeitig vor der Fahrplananmeldung beim ÜNB mit diesen ab. Die erstellten Fahrpläne müssen vollständig sein und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises aufweisen. Hiervon ausgenommen sind temporär unausgeglichene Intraday-Fahrplananmeldungen gemäß Ziffer 1.4 Absatz 3 dieser Anlage. Die Fahrpläne sind in dem durch Ziffer 2 dieser Anlage bestimmten Format anzumelden. Fahrpläne können maximal einen Monat im Voraus übermittelt werden. Für jeden Tag ist eine separate Fahrplandatei zu übermitteln. Der BKV hat das Recht, beim ÜNB einen Fahrplan von und zu einem ausländischen NB, mit dem der jeweilige ÜNB eine Fahrplanabwicklung anbietet, in die bzw. aus den gemäß Anlage 1 vereinbarten, international zu nutzenden Bilanzkreisen dieses Vertrages anzumelden. Hierbei sind die jeweiligen Bestimmungen, die beiderseits der Staatsgrenzen gelten, bei der Fahrplananmeldung, -änderung und -abwicklung zu beachten. Zusätzlich sind die Regelungen für Engpässe unter Xxxxxx 8 dieses Vertrages zu berücksichtigen.

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Samples: Bilanzkreisvertrag Strom, Bilanzkreisvertrag Strom, Bilanzkreisvertrag Strom

Fahrpläne. 1.1Der Auftragnehmer hat verbindliche Fahrpläne auf der Grundlage der vom Auftraggeber übermittel- ten Informationen spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Schuljahres vorzulegen; dafür ist der Mustervordruck, Anlage 3 des Vertrages, zu nutzen (vgl. Der BKV hat das RechtZiffer 3.1, beim ÜNB einen Fahrplan von und zu jedem anderen zugelassenen Bilanzkreis innerhalb der Regelzone des ÜNB sowie von Pkt. 13). Die vertraglichen Vor- gaben zur Vertraulichkeit und zum gleichnamigen Bilanzkreis des BKV in anderen deutschen Regelzonen in den bzw. aus dem Bilanzkreis dieses Vertrages anzumelden. Sämtliche Regelungen zur Abwicklung der Fahrpläne gelten für alle per Fahrplan bewirtschafteten Bilanzkreise unabhängig davon, ob diese als Abrechnungs-, Haupt- oder Unterbilanzkreise geführt werden. Per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise werden in Anlage 1.1 vom BKV deklariert. Der BKV stimmt seine Fahrpläne gegenüber anderen betroffenen Bilanzkreisen rechtzeitig vor der Fahrplananmeldung beim ÜNB mit diesen ab. Die erstellten Fahrpläne müssen vollständig sein und eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz des Bilanzkreises aufweisen. Hiervon ausgenommen Datenschutz (§ 9) sind temporär unausgeglichene Intraday-Fahrplananmeldungen gemäß Ziffer 1.4 Absatz 3 dieser Anlage. Die Fahrpläne sind in dem durch Ziffer 2 dieser Anlage bestimmten Format anzumelden. Fahrpläne können maximal einen Monat im Voraus übermittelt werden. Für jeden Tag ist eine separate Fahrplandatei zu übermitteln. Der BKV hat das Recht, beim ÜNB einen Fahrplan von und zu einem ausländischen NB, mit dem der jeweilige ÜNB eine Fahrplanabwicklung anbietet, in die bzw. aus den gemäß Anlage 1 vereinbarten, international zu nutzenden Bilanzkreisen dieses Vertrages anzumelden. Hierbei sind die jeweiligen Bestimmungen, die beiderseits der Staatsgrenzen gelten, bei der Fahrplananmeldung, -änderung und -abwicklung entsprechend zu beachten. Zusätzlich Mit dem Angebot sind Fahrpläne demgegenüber nicht einzureichen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, • im Rahmen der Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote gemäß § 60 VgV Fahrpläne von Bie- tern einzufordern. Erscheint ein Angebot im Sinne von § 60 VgV im Verhältnis zu der zu erbrin- genden Leistung ungewöhnlich niedrig, kann der Auftraggeber den betroffenen Bieter im Rah- men der gebotenen Aufklärung auffordern, eine Fahrplanung auf der Grundlage der exemplari- schen Adresslisten, die Regelungen die Anschriften der momentan in den jeweiligen Regionen wohnenden Schülerinnen und Xxxxxxx enthalten, unter Berücksichtigung der Vorgaben in dieser Leistungs- beschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen zu erstellen, innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen und seine Kalkulation unter Berücksichtigung seiner Fahrplanung zu erläutern. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Informationen zur Fahrplanung (z.B. Routen- planausdrucke) und zur Kalkulation innerhalb einer festgesetzten Frist anzufordern, sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden kann. • die Einhaltung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgestellten Vorgaben zu überprüfen, in- dem er die Vorlage einer Fahrplanung verlangt, die auf der Grundlage der exemplarischen Adresslisten, die die Anschriften der momentan in den jeweiligen Regionen wohnenden Schüle- rinnen und Xxxxxxx enthalten, unter Berücksichtigung der Vorgaben in dieser Leistungsbeschrei- bung und den Besonderen Vertragsbedingungen innerhalb einer festgesetzten Frist zu erstellen ist. Um den Aufwand sowohl für Engpässe unter Xxxxxx 8 dieses Vertrages die Bieter als auch für den Auftraggeber zu berücksichtigenbegrenzen, bezieht sich dieser Vorbehalt nur auf den jeweils ermittelten Bestbieter. Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Informationen zur Fahrplanung (z.B. Routenplanausdrucke) innerhalb einer festgesetzten Frist anzufordern, sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden kann.

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Samples: Rahmenvertrag Schülerbeförderung August