Common use of Fahrpreisberechnung Clause in Contracts

Fahrpreisberechnung. (1) Das durch den Teilnehmer am VRS-eTarif-Pilotprojekt je Kalendermonat zu ent- richtende Gesamtfahrgeld für alle durchgeführten Fahrten erfolgt auf Basis der Ad- dition der einzelnen Fahrpreise für einzelne Fahrtberechtigungen. (2) Der Fahrpreis für eine Fahrt errechnet sich aus der Addition des Grundpreises mit dem Ergebnis der Multiplikation des Leistungspreises mit der Anzahl der zurück- gelegten Luftlinienkilometer (jeweils die kürzeste Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Fahrt). Zur Berechnung des Fahrpreises wird hierzu zwischen Check-In und Check-Out periodisch der Standort des Smartphones über die Or- tungsdienste des Smartphones genutzt. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der Luftlinienkilometer sind die angefangenen Kilometer. (3) Der Grundpreis beträgt 1,50 €, pro angefangenem Luftlinienkilometer wird dar- über hinaus ein Leistungspreis von 0,15 € berechnet. Der pro Tag errechnete Ge- samtpreis beträgt maximal 15,00 €. Ein Grundpreis gilt grundsätzlich für die Dauer von 180 Minuten. Ist die Fahrt vor- her nicht durch Check-Out beendet worden, wird ein weiterer Grundpreis berech- net. (4) Rück- und Rundfahrten sind zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: VRS Gemeinschaftstarif, VRS Gemeinschaftstarif

Fahrpreisberechnung. (1) Das durch den Teilnehmer am VRS-eTarif-Pilotprojekt je Kalendermonat zu ent- richtende Gesamtfahrgeld für alle durchgeführten Fahrten erfolgt auf Basis der Ad- dition der einzelnen Fahrpreise für einzelne Fahrtberechtigungen. (2) . Der Fahrpreis für eine Fahrt errechnet sich aus der Addition des Grundpreises mit dem Ergebnis der Multiplikation des Leistungspreises mit der Anzahl der zurück- gelegten zurückge- legten Luftlinienkilometer (jeweils die kürzeste Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Fahrt). Zur Berechnung des Fahrpreises wird hierzu zwischen Check-In und Check-Out periodisch der Standort des Smartphones über die Or- tungsdienste des Smartphones genutzt. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der Luftlinienkilometer sind die angefangenen Kilometer. (3) . Der Grundpreis beträgt 1,50 €, pro angefangenem Luftlinienkilometer wird dar- über hinaus ein Leistungspreis von 0,15 € berechnet. Der pro Tag errechnete berechnete Ge- samtpreis beträgt maximal 15,00 €. Ein Grundpreis gilt grundsätzlich für die Dauer von 180 Minuten. Ist die Fahrt vor- her nicht durch Check-Out beendet worden, wird ein weiterer Grundpreis berech- net. (4) . Rück- und Rundfahrten sind zulässig. Neben den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW gelten die nachstehenden Ergänzungen für das VRS-eTarif-Pilotprojekt.

Appears in 2 contracts

Samples: VRS Gemeinschaftstarif, VRS Gemeinschaftstarif