Common use of Fahrzeugabholung Clause in Contracts

Fahrzeugabholung. 3. Wir sorgen für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohnsitz. Organisieren Sie die Fahrzeugabholung selbst, zahlen wir Ihnen 0,60 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

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Samples: Seite, www.gefa-bank.de, www.scania.com

Fahrzeugabholung. 3. A.3.7.3 Wir sorgen für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohnsitz. Organisieren Sie die Fahrzeugabholung selbst, zahlen wir Ihnen 0,60 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

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Samples: www.kravag.de

Fahrzeugabholung. 3. Wir Kann das versicherte Fahrzeug infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Abholung Ihres Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen WohnsitzWohn- bzw. Organisieren Firmensitz nach A.3.6.1.a. Veranlassen Sie die Fahrzeugabholung Verbringung selbst, zahlen wir Ihnen erhalten Sie als Kostenersatz 0,60 EUR, bei Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse 0,80 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen , jedoch höchstens für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

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Fahrzeugabholung. 3. A.3.7.3 Wir sorgen für die Abholung Ihres Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohn- bzw. Firmensitz Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn - der Fahrer das Fahrzeug nicht mehr zurückfahren kann, weil er verstorben ist oder länger als drei Tage erkrankt und - kein Insasse in der Lage ist, Ihr Fahrzeug zurückzufahren. Finden nicht alle berechtigten Insassen einschließlich des erkrankten Fahrers im Fahrzeug Platz, erstatten wir für eine Person die Fahrtkosten an ihren ständigen Wohnsitz. Organisieren Sie die Fahrzeugabholung selbst, zahlen wir Ihnen 0,60 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohn- bzw. Firmensitz Wohnsitz und dem Schadenort. Für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse erhöht sich dieser Betrag auf 0,80 EUR. Außerdem erstatten wir die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

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Samples: www.ruv.de