Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir organisieren für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn • der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und • das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 50 EUR pro Person. A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
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Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir organisieren sorgen für Sie die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn • - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und • - das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen Insassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 50 EUR Euro pro Person. Was versteht man unter einer Reise? A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
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Fahrzeugabholung. A.3.7.3 Wir organisieren sorgen für Sie die Verbringung des Fahrzeugs Fahr- zeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn • - der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und • - das Fahrzeug weder von ihm noch von einem In- sassen zurückgefahren werden kann. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,25 EUR Euro je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei Übernachtungen bis zu je 50 EUR Euro pro Person. A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen stän- digen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend fortlau- fend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
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