Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. akzeptierten medizinischen Verfahren überein- stimmen.
Familie. Versicherungssumme: max. CHF 7’500
Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island; Liechtenstein; Norwegen; Schweiz. Als Gastland gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Patienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzu- ckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung.
Familie. 56 Mutterschutz am Arbeitsplatz 27
Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließ- lich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemein- samer Wohnsitz vorliegen. Gastland: Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island; Liechtenstein; Norwegen; Schweiz. Als Xxxx- land gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Kontrolluntersuchungen: Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen. Sie werden durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabetes- erkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung.
Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren gewöhn- lichen Aufenthalt haben. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rund- fahrten / Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis; Kreuzfahrtschiffe. Eine Pandemie liegt vor, wenn auf weiten Teilen eines Kontinents oder mehrerer Kontinente eine infektiöse Erkrankung ausbricht. Die Weltgesundheitsorganisati- on muss dies feststellen. Siehe unter „Antritt der Reise“. Als Reiseleistungen gelten beispielsweise ein gebuch- ter Sprachaufenthalt, ein gebuchtes Work and Travel Programm; die Hin- bzw. Rückreise mit Flug oder Bahn. Schulen sind:
Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Patienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blut- zuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchge- führt. Sie dienen nicht der Behandlung. heitsgemäß schildern.
Familie. Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich danach, ob Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind haben, das noch keine 16 Jahre alt ist und mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder, nicht jedoch Enkel-, Pflege- oder Tageskinder.
Familie. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unab- hängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kin- der. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Patienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blut- zuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden werden unser Eigentum. Wir behalten uns vor, Originalbelege anzufordern. Diese können sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen zurückfor- dern. xxxxxx, Sie und uns. 🡒Versicherungs- nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchge- führt. Sie dienen nicht der Behandlung. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahr- ten / Rundflügen verkehren; Mietwagen; Taxis; Kreuz- fahrtschiffe. Siehe unter „Antritt der Reise“. Als Reiseleistung gelten beispielsweise gebuchte Hotel- zimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Hausboot oder eine gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder Bahn- fahrt. Schulen sind:
Familie. Versicherungssumme: max. CHF 7’500 • Schulrecht: Streitigkeiten mit Schweizer Schulbehörden oder Universitäten. • Vereinsrecht: Streitigkeiten aus Vereinsrecht. • Tierrecht: Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren. • Personenrecht: Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit dem Personenrecht. • Familienrecht: Streitigkeiten aus dem Familienrecht. • Erbrecht: Streitigkeiten aus dem Erbrecht. • KESB: Streitigkeiten mit Schweizer Erwachsenenschutzbehörden als Betroffener oder Streitigkeiten mit Schweizer Kinderschutzbehörden. Versicherungssumme: max. CHF 1'200’000 • Internetrecht: Intervention bei Cyber-Mobbing, Identitätsmissbrauch, Kreditkartenmissbrauch, Phishing, Persönlichkeits- und anderen Rechtsverletzungen im Internet, wenn diese nach Versicherungsbeginn erfolgten. • Datenschutzrecht: Streitigkeiten aus Verletzung des Schweizer Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung der EU. • Persönlichkeitsrecht: Zivilrechtliche Streitigkeiten bei Verletzung der Persönlichkeit. • Immaterialgüterrecht: Zivilrechtliche Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen an einem vom Versicherten gehaltenen bzw. verletzten Urheberrecht. • Vertragsrecht: Streitigkeiten aus nicht in anderen Modulen versicherten Verträgen. • Steuerrecht: Rechtsmittel betreffend Steuerveranlagungen von Schweizer Behörden, exkl. Nach- und Strafsteuern. Die Einsprache ist noch nicht versichert. • Zollrecht: Rechtsmittel betreffend Zollverfügungen von Schweizer Behörden. Die Beschwerde ist noch nicht versichert. • Eigentums- und Sachenrecht an beweglichen Sachen und Tieren: Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz und anderen dringlichen Rechten. • Strafrecht: Verteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten. Sonst nachträglicher Kostenersatz bei Freispruch oder bei Einstellung infolge Notstands / Notwehr / fehlenden Tatverdachts / -bestands. • Schadenersatz und Genugtuung: Einforderung von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen als Geschädigter und in diesem Zusammenhang Einreichung einer Strafanzeige oder eines Opferhilfegesuchs. • Versicherungsrecht: Streitigkeiten mit Privat- und Sozialversicherungen, inklusive Pensions-, Arbeitslosen- und Krankenkassen. • Patientenrecht: Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Personen und Institutionen. • SchKG: Gesuch um Löschung eines Eintrags im Betreibungsregister, der für Dritte einsehbar ist. Versicherungssumme: max. CHF 50’000 • Immobilienkauf: Streitigkeit aus Kauf und Verkauf von Immobil...