Common use of Fazit Clause in Contracts

Fazit. Die Tätigkeiten eines Vereins werden sich bei einer starken Ausweitung seiner Aktivitäten nicht ausschließ- lich ehrenamtlich verwalten lassen. Mit der Stellung als Arbeitgeber und hinzukommenden neuen wirtschaftli- chen Tätigkeiten sowie der damit verbundenen Häufung komplexer Rechtsverhältnisse ist es sinnvoll, dass Sie prüfen, ob insgesamt oder doch zumindest teilweise Tä- tigkeiten auf geeignetere Rechtsformen verlagert oder ausgelagert werden können. Hierbei ist die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) für wirtschaftliche Aktivitä- ten geeignet und die Stiftung für die Verwaltung grö- ßeren Vermögens in Betracht zu ziehen.

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Sources: Merkblatt, Merkblatt, Merkblatt