Common use of Fehlalarm Clause in Contracts

Fehlalarm. Eingeschlossen ist im Umfang der Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (BBVerm) die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 2.1 SVAHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind auch - abweichend von Ziffer VI. SVAHB (BBVerm) - durch versehentlich bei Dritten ausgelösten Alarm für die daraus entstehenden Einsatzkosten für Rettungs-/ Wach- und sonstiger Dienste Dritter. Nicht versichert sind Betriebsunterbrechungskosten, Produktionsaus- fallkosten und sonstige Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall 5.000 EUR, begrenzt auf 10.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.

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