Ferienlohn. 1 Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Vorbehalten bleibt die Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (Zur Berechnung siehe Anhang III).
Appears in 5 contracts
Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch, www.zpk-schreinergewerbe.ch, www.zpk-schreinergewerbe.ch
Ferienlohn. 1 Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden. Vorbehalten Vorbe- halten bleibt die Abgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (Zur Berechnung siehe Anhang III).
Appears in 1 contract
Samples: www.zpk-schreinergewerbe.ch