Mobbing. Unter Mobbing ist ein missbräuchliches und einseitiges Ver- halten zu verstehen, das sich auf wiederholte und schwerwie- gende Weise in Worten, Handlungen, Gesten und Schriften äussert. Es handelt sich um ein Verhalten, das die Persön- lichkeit, die Würde oder die Gesundheit des Arbeitnehmers verletzt, oder darauf ausgerichtet ist, den Arbeitsplatz einer Person zu gefährden, einen persönlichen beruflichen Vorteil zu erlangen oder das Arbeitsklima willentlich zu verschlech- tern.
Mobbing. Mobbing bedeutet, dass jemand von Mitarbeitenden und/oder vorgesetzten Perso- nen wiederholt und regelmässig über einen längeren Zeitraum schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder beispielsweise mit kränkenden Aufgaben bedacht wird.
Mobbing. Als Mobbing bezeichnet die systematische Quälerei des Einzelnen mit dem Ziel, ihn in einer Gruppe verächtlich zu machen und/oder aus der Gruppe hinauszudrängen. Mobbing hat viele Gesichter: Verbreitung falscher Xxxxx- xxxx, Zuweisung sinnloser Aufgaben, soziale Isolation, ständige Kritik an der Arbeit oder der Person usw. Mobbing stellt eine schwerwiegende Störung des Betriebsfriedens und da- mit ein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar, das den Betrieb immens schädigt. Und Mobbing kann sogar als Körperverletzung, Beleidigung, üble Nachrede usw. strafbar sein. Der Betroffene kann vom Arbeitgeber verlangen, dass das rechtswidrige Verhalten abgestellt wird. Der Arbeitgeber macht sich u.U. auch schadensersatzpflichtig. Mobbing rechtfertigt daher arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Störer bis zur (fristlosen) Kündigung. Typisch für Mobbing ist, dass die Gruppe den Einzelnen als "Schuldigen" kennzeichnet und ihn über wechselseitige Schuldzuweisungen am Mobbing beteiligt. Gerade weil Mobbing-Strukturen die Verantwortlichkeiten verwi- schen, ist ein gezieltes Vorgehen gegen die Täter schwer möglich. Der Arbeitgeber und der Betroffene stehen vor dem Problem, den Mob- bing-Vorwurf im Sinne einer schuldhaften Vertragsverletzung nachweisen zu müssen. Viele Arbeitgeber entlassen den Betroffenen, weil er eindeutig zu identifi- zieren ist. Auf diese Weise hoffen die Arbeitgeber, das Betriebsklima zu schützen. In Wahrheit schaffen sie einen mehrfachen Schaden: Die Kündi- gung des Betroffenen ist unwirksam, weil es keinen Grund zur Entlassung gibt. Und die Ursache der Störung bleibt im Betrieb. Hier hilft nur eine fachkundig angeleitete Beweissicherung, die durch in- nerbetriebliche Abwehrmaßnahmen flankiert wird. Der Arbeitgeber ist we- gen seiner Fürsorgepflicht gehalten, solche Maßnahmen durchzuführen.
Mobbing. Mit Mobbing wird eine Konfliktentwicklung am Arbeitsplatz bezeichnet, bei der eine Person oder eine Gruppe wiederholt und während längerer Zeit (in der Regel mehr als 6 Monate) enormen psychischen Druck auf jemanden ausübt und diesen Menschen systematisch belästigt, demütigt oder ausgrenzt. Mobbinghandlungen können unter anderem auftreten als: - Schikanen, Sticheleien, Spötteln - Feindseligkeiten, Ignorieren (z.B. wie Luft behandeln) - Beleidigen, Verleumden, ständiges unberechtigtes Kritisieren - Zuteilung von kränkenden oder sinnlosen Aufgaben oder Arbeiten - Ausschluss von für die Arbeit wichtigen Informationen - Anbieten eines unzumutbaren Arbeitsplatzes Mobbing kann z.B. ausgelöst werden durch personelle Veränderungen im Team, durch Vorgesetztenwechsel, grossen Arbeitsdruck und Stress, Schwie- rigkeiten auf der Beziehungsebene, Uneinigkeit über Zielsetzungen, Miss- erfolg, organisatorische Mängel, Angst um den Arbeitsplatz, Führungs- schwäche von der vorgesetzten Bereichsleitung oder Heimleitung.
Mobbing. Als Mobbing im Sinne dieser Betriebsvereinbarung werden alle persönlichen Auseinandersetzungen, aber auch ergänzende administrative Vorgänge und Konflikte verstanden, bei denen die Handlungs- und Entscheidungsfreiheit einer Person, seine Persönlichkeitsentwicklung und sein Selbstwertgefühl, seine sozialen Beziehungen, seine Würde und sein soziales Ansehen sowie die Möglichkeit, sich sinnvoll in den Arbeitsprozess des Unternehmens einzugliedern, immer wieder systematisch angegriffen und verletzt wird (Psychoterror). In Mobbingkonflikten wird Ausgrenzung, Diskriminierung sowie der Ausstoß einer Person betrieben, eine offene und faire Auseinandersetzung wird vermieden und der angegriffenen Person wird eine faire Behandlung nicht zugebilligt.
Mobbing. DTCH lässt Mobbing oder unfair ausgetragene Konflikte nicht zu. Teamgeist, Vertrauen, eine angstfreie, motivierende Umgebung sowie eine gesunde Diskussions- und Streitkultur prägen das Zusammenarbeiten der AN. Wird in einer Auseinandersetzung die persönliche Integrität des Gegenübers angegriffen oder verletzt, unabhängig davon, ob dies direkt ausgetragen wird oder indirekt geschieht, spricht man von einem unfair ausgetragenen Konflikt. Solche Konflikte gefährden eine sichere und offene Arbeitsatmosphäre und haben ein destruktives Potential. Mobbing ist eine spezifisch destruktive Konfliktform, bei der eine Person auf systematische Weise herabgesetzt, ausge- grenzt und diskriminiert wird.
Mobbing. Die Unterzeichner des TARIFVERTRAGS tolerieren weder sexuelle Belästigung laut Definition in den Artikeln L. 245-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs noch Mobbing laut Definition der Konvention gegen Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz vom 25. Juni 2009, d. h. „Mobbing ist, wenn eine Person aus dem Unternehmen gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer Führungskraft wiederholt und absichtlich strafbare Handlungen vornimmt, die Folgendes zum Ziel haben oder bewirken: • die Person in ihren Rechten oder in ihrer Würde zu beeinträchtigen, • entweder die Arbeitsbedingungen der Person zu verändern oder deren berufliche Zukunft zu schädigen, indem sie ein einschüchterndes, feindliches, beeinträchtigendes, herabwürdigendes oder beleidigendes Xxxxxx schafft, • die psychische oder physische Gesundheit der Person zu beeinflussen.“ Die POST LUXEMBURG verpflichtet sich, allen ANGESTELLTEN einen Arbeitsplatz zu gewährleisten, der die Würde jedes Einzelnen respektiert und der frei von sexueller Belästigung und von jeglichem Mobbing jedweden Ursprungs ist, und festgestellte Fälle mit Disziplinarmaßnahmen zu sanktionieren. Opfer von sexueller Belästigung oder Mobbing dürfen weder direkt noch indirekt Repressalien ausgesetzt oder bestraft werden, wenn sie einen Fall von Belästigung oder Mobbing anzeigen oder sich dagegen wehren. Gleiches gilt für ANGESTELLTE, die Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz durch ihre Aussage bezeugen. Die Arbeitnehmervertreter der POST Luxemburg und die Geschäftsleitung der POST Luxemburg arbeiten ein Verfahren zur Handhabung von Problemen in Verbindung mit Mobbing oder sexueller Belästigung aus und setzen es um.
Mobbing. Der Begriff Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren anderen) und die wiederholt und systematisch vor- kommen. Dies können z.B. sein: • Verleumden von Mitbeschäftigten oder deren Familienangehörigen • Verbreiten von Gerüchten über Mitbeschäftigte oder deren Familie • absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen • Desinformation • Drohung und Erniedrigung • Beschimpfung, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität und • unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte und Kolleginnen und Kollegen, z.B. die Zutei- lung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben.
Mobbing. Mobbing im Sinne dieser Bedingungen ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Personen mit Hilfe von Kommunikationsmedien über einen längeren Zeitraum – z. B. mittels E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities.
Mobbing. Darunter fallen beispielsweise • Verleumden von Beschäftigten oder deren Familien, • Verbreiten von Gerüchten über Beschäftigte oder deren Familien, • absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendigen Informationen oder sogar Desinformation, • Drohungen und Erniedrigungen, • Beschimpfung, verletzende Behandlung, Hohn und Aggressivität, • unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte, wie z.B. die Zuteilung kränkender, unlösbarer, sinnloser oder gar keiner Aufgaben.