Ferienwohnung. Die Gesellschaft deckt Schäden, die ein Versicherter im Rahmen eines vorübergehenden privaten oder beruflichen Aufenthalts innerhalb Europas verursacht an: ◼ einem zu Urlaubszwecken bestimmten Gebäude, das der Versicherte gemietet hat, ◼ einem Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft, die ein Versicherter nutzt. Je Schadensfall ist die Entschädigung durch die Gesellschaft auf 000.000€ ohne Anwendung der Proportionalitätsregel begrenzt. Darüber hinaus deckt die Gesellschaft bis in Höhe von 00.000€ Schäden an Hausrat, den ein Versicherter anlässlich eines vorübergehenden privaten oder beruflichen Aufenthalts in ein Gebäude innerhalb Europas mitnimmt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen