Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage . Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage 2b Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen setzt sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen setzt sich gemäß Anlage 2b und 2c zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b und 2c. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage BRKG für Reisetätigkeiten außerhalb des Trägerlandes Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage BRKG für Reisetätigkeiten außerhalb des Trägerlandes (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen setzt sich gemäß Anlage 2 zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage Xxxxxx des Auftraggebers: des Auftragnehmers: (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des AuftraggebersNebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen setzt sich gemäß gem. Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß gem. Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer gem. Ziff. 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen sich gemäß Anlage 2b zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2b. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage 2a Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers:
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Festpreis. Der einmalige und der jährliche Festpreis setzen setzt sich gemäß Anlage 2c und 2d zusammen. Die Rechnungsstellung des einmaligen und des jährlichen Festpreises erfolgt gemäß Anlage 2c und 2d. Preisänderungen dieser Leistung behält sich der Auftragnehmer gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB vor. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: gemäß Anlage Reisekosten werden nicht gesondert vergütet Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage BRKG für Reisetätigkeiten außerhalb des Trägerlandes Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet Nebenkosten werden vergütet gemäß Anlage (ergänzend zu / abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung) Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen, die seinem Bereich zuzuordnen sind, einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Ergänzend zu Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung ist der Auftraggeber berechtigt, folgenden Dienststellen und Einrichtungen außerhalb seines Bereiches einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte* an den Dienstleistungsergebnissen einzuräumen: Abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließlicheaus- schließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Dienstleistungsergebnissen, Zwischenergebnissen und vereinbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung erstellten Schulungsunterlagen ein. Dies gilt auch für die Hilfsmittel, die der Auftragnehmer bei der Erbringung der Dienstleistung entwickelt hat. Der Auftragnehmer bleibt zur beliebigen Verwendung der Hilfsmittel und Werkzeuge, die er bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet hat, berechtigt. Sonstige Nutzungsrechtsvereinbarungen des Auftraggebers: des Auftragnehmers: Nebenkosten werden vergütet gemäß BRKG für Reisetätigkeiten außerhalb des Trägerlandes Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) wer- den vereinbart:
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