Finanzielle Aspekte Musterklauseln

Finanzielle Aspekte. ▪ Beteiligung an der Besoldung des Lehrpersonals (inkl. Stellvertreter): Gemäss dem Gesetz über die zweite Phase der Durchführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vom 15. September 2011 und dem Gesetz über den Gemeindeanteil an den Gehältern des Personals der obligatorischen Schulzeit und an den Betriebsausgaben der spezialisierten Institutionen vom 14. September 2011 beteiligt sich die lokale Behörde an den Besoldungskosten der Lehrpersonen. ▪ Finanzierung der Besoldung der Mitglieder der Schuldirektion: Die Mitglieder des Schuldirektion werden durch die lokale Behörde entlöhnt. Das Departement subventioniert die Besoldung der Direktionsmitglieder (Direktoren und Stellvertreter) mit einem Betrag bis zur Besoldungsklasse einer diplomierten Lehrperson der nächst höheren Schulstufe. Für die durch die Mitglieder der Schuldirektion erteilten Lektionen richtet der Staat die Besoldung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aus. Die Besoldung jedes Mitgliedes der Schuldirektion steht in Relation zu den Stellenprozenten. Auf Antrag der lokalen Behörde kann der Kanton Wallis die Besoldung der Mitglieder der Schuldirektion gemäss den per Staatsratsbeschluss vom 6. November 2002 festgelegten Bestimmungen vorschiessen. Die Anträge auf Herabsetzung des Beschäftigungsgrads ohne Kürzung der Besoldung (vgl. Art. 50 und 52 der Verordnung über die Besoldung – Gesetz über die Besoldung vom 14. September 2011) werden mit Blick auf den kumulierten Beschäftigungsgrad der Lehrperson resp. des Direktionsmitglieds analysiert. Die finanzielle Beteiligung wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad zwischen dem Kanton und der lokalen Behörde aufgeteilt. ▪ Finanzierung der Infrastrukturen (Schulgebäude, Mobiliar, Geräte und didaktische Mittel): Die Kosten werden von der lokalen Behörde übernommen. Diese Kosten werden subventioniert. ▪ Transportkosten, Mahlzeiten, beaufsichtigtes Studium, lokale Fachberater und Sozialarbeiter, administrative Kosten im Zusammenhang mit dem Personalmanagement, sportliche, kulturelle und religiöse Aktivitäten usw.: Unter Vorbehalt einer möglichen Beteiligung der Eltern übernimmt die lokale Behörde im Rahmen der Aufgabenteilung (NFA II) sämtliche anfallenden Kosten. ▪ Die Kosten für Eltern-Lehrpersonen-Verbände-Treffen, Schulveranstaltungen mit lokalem oder regionalem Charakter usw. werden von der lokalen Behörde übernommen.
Finanzielle Aspekte. Der Brauch, die Fracht anhand des geladenen oder gelöschten Gewichts zu berechnen, wird in diesem Artikel beibehalten. Die Parteien können diese Entscheidung treffen. Darüber hinaus enthält der Artikel die so genannte „Circa-Klausel” von 2,5 %; dabei handelt es sich um eine oftmals ungeschriebene, aber häufig verwendete Klausel.
Finanzielle Aspekte. Für diesen Dienstleistungsvertrag werden jährlich Mittel in Höhe von maximal 500 000 EUR bereitgestellt. Gemäß Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften sind diese von allen Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben einschließlich der Mehrwertsteuer befreit; diese Abgaben dürfen also nicht in die Preisberechnung eingehen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Der Preis ist in Euro (€) – ohne Mehrwertsteuer – anzugeben (maßgebend sind die im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, am Tag der Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Umrechnungskurse). Für die Preisaufstellung ist das Muster in Anhang III des beigefügten Mustervertrags zu verwenden. - Honorare, ausgedrückt in Personentagen, multipliziert mit dem Einheitspreis pro Arbeitstag für jeden vorgeschlagenen Sachverständigen sowie für den/die Koordinator/-in. Der Einheitspreis muss die Expertenhonorare und Verwaltungskosten einschließen, nicht aber die nachstehend genannten erstattungsfähigen Ausgaben - Übersetzungskosten - Reisekosten (ausgenommen Kosten für innerörtliche Beförderung) - Aufenthaltskosten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter (es werden die Kosten der Experten abgegolten, die sich im Rahmen von kurzen Dienstreisen außerhalb ihres üblichen Arbeitsortes aufhalten) - Kosten für die Beförderung von separat aufgegebenen Ausrüstungen und Gepäckstücken in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen - Gegebenenfalls sonstige direkte Kosten des Bieters (bitte genaue Angaben) Gesamtpreis = Honorare und direkte Kosten
Finanzielle Aspekte. Die Umsetzung dieses Kooperationsabkommens und der Projekte steht unter Vorbehalt der durch die jeweiligen Vorschriften der Parteien gesetzten finanziellen Grenzen. Sofern für Projekte Fördermöglichkeiten bestehen, ist dieser Art der Finanzierung Vorrang zu geben.
Finanzielle Aspekte. 6.1 Das von der Nato finanzierte ASDE-System, das in der Luftraumüberwa- chungszentrale Erndtebrück in der Bundesrepublik Deutschland für die Verbindung mit der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf installiert wird, wird für die Verbindung mit der Einsatzzentrale Luftverteidigung in Dübendorf genutzt. Techni- sche Unterstützung für den PS beim Aufbau des nationalen Systems, an dem ASDE angeschlossen wird, kann gewährt werden, gegen Bezahlung durch den PS.

Related to Finanzielle Aspekte

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.