Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen Musterklauseln

Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen. 1. Angesichts der Bedeutung der Bekämpfung der Wüstenbildung und der Milde- rung von Dürrefolgen in der Region Asien fördern die Vertragsparteien im Einklang mit den Artikeln 20 und 21 des Übereinkommens die Aufbringung erheblicher finanzieller Mittel und die Verfügbarkeit von Finanzierungsmechanismen.
Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen. Vertragsparteien der Region, die betroffene Länder sind, werden in Übereinstim- mung mit dem Übereinkommen, insbesondere dessen Artikeln 20 und 21, auf der Grundlage des in Artikel 7 vorgesehenen Koordinierungsmechanismus sowie im Einklang mit ihrer nationalen Entwicklungspolitik einzeln oder gemeinsam wie folgt tätig:
Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismen. 1 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung und Anreize im Hinblick auf diejenigen innerstaatlichen Tätigkeiten, die zur Verwirklichung der Ziele dieses Übereinkommens durchgeführt werden sol- len, im Einklang mit ihren innerstaatlichen Plänen, Prioritäten und Programmen be- reitzustellen.