Finnland Musterklauseln

Finnland. Die Gesellschaft hat bei der finnischen Finanzaufsichtsbehörde eine Anzeige in Übereinstimmung mit Section 127 des finnischen Gesetzes (29,1.1999/48, in der jeweils geltenden Fassung) über Investmentfonds (Act on Common Funds) eingereicht und ist gemäß Bestätigung der Finanzaufsichtsbehörde zum öffentlichen Vertrieb ihrer Anteile in Finnland zugelassen. Bestimmte Informationen und Unterlagen, die die Gesellschaft nach Luxemburger Recht in Luxemburg zu veröffentlichen hat, werden von der Gesellschaft in die finnische Sprache übersetzt und sind für Anleger in Finnland bei den Geschäftsstellen der für Finnland bestellten Vertriebsgesellschaften erhältlich.
Finnland. Der Notary Public folgender Städte: Helsinki, Tampere, Turku, Lah- ti, Kuopio, Pori, Vaasa und Oulu. Europäische und überseeische Depa rtemente (Guadeloupe, Guyana, Martinique, Reunion): Les Procureurs generaux pres les cours d'appel Überseeische Gebiete: - Komoren: le Procureur de la Republique près le Tribunal supérieur d'appel de Moroni - Gebiete der Afar und Issa: le Procureur de xx Xxxxxxxxxx xxxx xx Xxxxxxxx xxxxxxxxx x'xxxxx xx Xxxxxxxx - Xxx-Xxxxxxxxxx: le Procureur xxxxxxx xxxx xx Xxxx x'xxxxx xx Xxxxxx - Xxxxxx und Futuna-Inseln: le Juge de la section du Tribunal de première instance de Nouméa, siégeant à Mata Utu, - Franz. Polynesien: le Procureur de la République près le Tribunal supérieur d'appel de Papeete; - St. Pierre und Miquelon: le Président du Tribunal supérieur d'appel de Saint-Pierre; - Neue Hebriden (franz.-brit. Kondominium):
Finnland. Die Republik Finnland geht davon aus, dass das Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge sowie die SRM-Verordnung dahingehend auszulegen sind, dass sie zu keiner gemeinsamen Haftung der Vertragsparteien, zu keiner Änderung des ESM-Vertrags und insbesondere nicht zu öffentlicher finanzieller Unterstützung oder zu Maßnahmen verpflichten, die sich auf die Haushaltssouveränität oder finanzielle Verpflichtungen der Vertragsparteien auswirken.
Finnland a) Für Xxxxxx, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Belgien haben, gilt Folgendes:
Finnland. Nach Zahlen des europäischen Branchenverbands WindEurope waren in Finnland Ende des Jahres 2023 rund sieben Gigawatt Windkraftleistung am Netz. Ziel ist eine Steigerung auf 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030. (Quelle: WindEurope, National Policy and Regulatory Develop- ments in Finland).
Finnland. Staatliche oder staatlich kontrollierte Einrichtungen und Betriebe nichtgewerblicher Art.
Finnland. Kernenergie (67,1%) Wasserkraft (13,0%) Wind (7,9%) Thermische Energie (7,5%) Solar (2,5%) Bioenergie (1,9%) Fraunhofer ISE, xxxxxx-xxxxxx.xxxx, Öffentliche Nettostromerzeugung in Spanien 2021 Erdgas (25,0%) Wind Onshore (24,0%) Kernenergie (22,0%) Solar (9,9%) Speicherwasser (9,7%) Laufwasser/Erneuerbare (5,6%) Steinkohle (3,6%) In 2021 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Strom- erzeugung bei rund 45,3 %. Nach wie vor ist jedoch die Kern- energie mit 35,6 % der wichtigste Energieträger, die aus Sicht der Fünf-Parteien-Koalition zum Energiemix dazu gehört. Lang- fristig ist jedoch geplant, dass Erneuerbare Energien soweit wie möglich die Atomkraft ablösen. Daneben soll der Kohleausstieg bis 2029 erfolgen. So wurden allein im ersten Halbjahr 2022 154 Turbinen mit einer Leistung von 784 MW installiert. Obwohl Finnland erst relativ spät mit der Nutzung von Windenergie begonnen hat, gibt es in Finnland mittlerweile 1.112 Windkraftanlagen mit einer Ge- samtleistung von 4.037 Megawatt 2. Fraunhofer ISE, xxxxxx-xxxxxx.xxxx, Öffentliche Nettostromerzeugung in Finnland 2021 Kernenergie (35,6%) Laufwasser (22,5%) Wind Onshore (12,5%) Biomasse/Erneuerbare (10,5%) Erdgas (6,5%) Steinkohle (5,5%) Sonstige (6,9%) 1 NZZ vom 26.05.2015, Nationalversammlung beschliesst Energiegesetz 2 xxxxx://xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xx/ 3 xxx.xxxxxxxx.xx
Finnland. Abschnitt 11.3 wird durch folgende Bestimmung ersetzt: DIESE GARANTIE UND SCHADENERSATZ IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, JEDEN ANDEREN SCHADENERSATZ ODER ALLE ANDEREN BEDINGUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.