Firmen-Rechtsschutz Musterklauseln

Firmen-Rechtsschutz. (1) Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerb- liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsneh- mers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Firmen-Rechtsschutz. 3.1. Grunddeckung: Deckungsbausteine: Für den Betrieb (Firmen-Rechtsschutz): • Schadenersatz-Rechtsschutz für den Betriebsbereich Mitversichert gelten Beschädigungen an selbstgenutzten Betriebsobjekten. • Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich Mitversicherte gilt die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit den Verbandsverantwortlichkeitsgesetz • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Betriebsbereich • Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich • Beratungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich durch einen Partner-Rechtsanwalt bis maximal EUR 75,00 je Beratung und Monat • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz ausgenommen allen Rechtsschutzverträgen der Zürich Versicherungs Aktiengesellschaft. • Steuer-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (BB RS 202-2) • Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (BB RS 202-3) • Ausfallsversicherung (BB 202-4) Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb): • Schadenersatz-Rechtsschutz für den Betriebsbereich • Straf-Rechtsschutz für des Betriebsbereich • Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich Privat-Bereich für den namentlich angeführten Betriebs-, Firmeninhaber, Geschäftsführer Versicherte Personen: Versichert sind der Versicherungsnehmer/die Versicherungsnehmerin, sein/ihr in häuslicher Gemeinschaft mit ihm/ihr lebender Ehegatte oder verschieden oder gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte/Lebensgefährtin und deren minderjährigen Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin leben). Diese Kinder bleiben darüber hinaus - unabhängig, ob sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin leben - bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert, wenn sie sich in Ausbildung befinden und nicht selbst erhaltungsfähig und ledig sind.
Firmen-Rechtsschutz. (§ 24 Absätze 1 a) und 2 bis 4 ARB) Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28 ARB), Ergänzungs-Rechtsschutz (Klausel 5 zu den ARB), ARAG On-Tel • Rechtsschutz durch Erstberatung im betrieblichen Bereich (Klausel 8 zu den ARB) erweiterter Straf-Rechtsschutz (Sonderbedingung 1 zu den ARB) Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte des Selbstständigen (Klausel 3 zu den ARB), Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 4 zu den ARB) Zum ARAG On-Tel • Rechtsschutz durch Erstberatung im betrieblichen Bereich (Klausel 8 zu den ARB) Kompakt-Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer (mit oder ohne Ergänzungs-Rechtsschutz) (§ 28 Absatz 1 b) bis 8 ARB i. V. m. Klausel 5)
Firmen-Rechtsschutz. (§ 24 Absätze 1 a) und 2 bis 4 ARB) Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz (§ 29 ARB) Selbst bewohnte Wohneinheit

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.