Ballone Musterklauseln

Ballone. Die Verwendung von Ballonen ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Aus- stellerservice der Messe München GmbH. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen die Ballone nur mit nicht brennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Die Ballone müssen sich innerhalb der Standgrenzen befinden; die maximale Standbauhöhe und Höhe für Werbematerialien ist einzuhalten.
Ballone. Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons in den Hallen und in den Freigeländen bedarf der Freigabe der MESSE ESSEN GmbH. Die Kosten zur Beseitigung von Beschädigungen oder Verunreinigungen, die durch die vorgenannten Objekte an Gebäudeteilen, technischen Ein- richtungen oder Ständen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen. The stands may be built using exhibitors' own material. The exhibitor that owns the stand must design the rear side of the stand from a height of 2.50 m in neutral white and ensure that it is kept clean so that the interests of neighbouring stand holders are not adversely affected. Exhibits are not subject to this provision.