FORM DER KÜNDIGUNGEN Musterklauseln

FORM DER KÜNDIGUNGEN. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zuzusenden. 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des jeweils vereinbarten Vertrages keine Mitarbeiter von xxxxxxx marketing zu beschäftigen und jegliche Abwerbungsversuche zu unterlassen. Dies umfasst auch die Beschäftigung oder Abwerbung über Dritte (z.B. Personaldienstleister und „Headhunter“). Für jeden Verstoß des Auftraggebers gegen das Abwerbungsverbot nach §10 Abs. 1 ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 100.000,00 an hartman marketing zu zahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. 2. Weitergehende Schadensersatzansprüche der hartman marketing werden durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen; die Vertragsstrafe wird jedoch auf die Schadensersatz-ansprüche angerechnet.
FORM DER KÜNDIGUNGEN. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zuzusenden. § 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
FORM DER KÜNDIGUNGEN. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
FORM DER KÜNDIGUNGEN. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zuzusenden. § 8 Abwerbungsverbot 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer und für einen Zeitraum von 24 Mo- naten nach Beendigung des jeweils vereinbarten Vertrages keine Mitarbeiter von han- seflow zu beschäftigen und jegliche Abwerbungsversuche zu unterlassen. Dies umfasst auch die Beschäftigung oder Abwerbung über Dritte (z.B. Personaldienstleister und „Headhun- ter). 2. Für jeden Verstoß des Auftraggebers gegen das Abwerbungsverbot nach §10 Abs. 1 ist eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 100.000,00 an Hanseflow zu zahlen. Die Einrede des Fort- setzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. 3. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Hanseflow werden durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen; die Vertragsstrafe wird jedoch auf die Schadensersatz- ansprüche angerechnet. § 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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  • Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.