Formlose Übernahme. 5.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- termin, gilt dies als Übernahme.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Formlose Übernahme. 5.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
5.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme.
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Formlose Übernahme. 5.3.1 6.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
5.3.2 6.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernah- metermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine Vereinbarung gemäß Abschnitt 5 erfolgte.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Formlose Übernahme. 5.3.1 12.3.1. Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
5.3.2 12.3.2. Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine andere Vereinbarung erfolgte.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Formlose Übernahme. 5.3.1 6.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat.
5.3.2 6.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine Vereinbarung gemäß Ab- schnitt 5 erfolgte.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services