Common use of Formlose Übernahme Clause in Contracts

Formlose Übernahme. 5.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- termin, gilt dies als Übernahme.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen

Formlose Übernahme. 5.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Services

Formlose Übernahme. 5.3.1 6.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 6.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernah- metermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine Vereinbarung gemäß Abschnitt 5 erfolgte.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen

Formlose Übernahme. 5.3.1 12.3.1. Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 12.3.2. Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine andere Vereinbarung erfolgte.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Construction Services

Formlose Übernahme. 5.3.1 6.3.1 Hat keine förmliche Übernahme zu erfolgen, gilt die Übernahme als erfolgt, wenn der AG die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat. 5.3.2 6.3.2 Sind Teile der Leistung bereits vertragsgemäß fertig gestellt und erfolgt durch den AG die bestimmungsgemäße Benutzung derselben bereits vor dem vereinbarten Übernahme- terminÜbernahmetermin, gilt dies als Übernahme, sofern keine Vereinbarung gemäß Ab- schnitt 5 erfolgte.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for Construction Services