Freistellung von Ansprüchen Dritter Musterklauseln

Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung von Layer‐2‐BSA‐Lesitungen oder vertragswidrigen Eingriffen in die Netzintegrität der Plattform des Anbieters beruhen, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde ersetzt dem Anbieter ferner alle Aufwendungen, die ihm auf Grund einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Grund von gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Auskunftsersuchen von öffentlichen Stellen, Inanspruchnahme durch Verwertungsgesellschaften) entstanden sind, soweit diese wegen einer geltend gemachten missbräuchlichen Nutzung durch den Endkunden des Kunden oder des Wiederverkäufers bestehen. In diesem Fall wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Sachverhalt informieren.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. 21.1 Der AG verpflichtet sich, den AN von sämtlichen Schadensersatzan- sprüchen, einschließlich der gesetzlichen Anwaltskosten, die insbe- sondere aus einer schuldhaften Verletzung der Instandhaltung, In- standsetzung und Wartungspflichten durch den AG, Dritten gegen- über dem AN, innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist entstehen, freizustellen. § 254 BGB (Mitverschulden) bleibt unberührt.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten beruhen.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Sie stellen Expedia und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und -verteidigung frei, die gegenüber Expedia oder ihren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines schuldhaften Verhaltens Ihrerseits geltend gemacht werden.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Auftraggeber stellt uns von allen An- sprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Ver- letzung von wettbewerbsrechtlichen, urheber- rechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zu- sammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Drit- ter aus der Nutzung und dem Betrieb des Mietobjekts frei, insbesondere von Bußgeldern und Mautgebühren, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf einem zumindest grob fahr- lässigen Verschulden des Vermieters. Der Vermieter erhebt als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale gemäß „Beiblatt Kostenpauschale“. Eine Verpflichtung des Vermieters, Rechtsmittel einzulegen, besteht nicht.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Sie stellen uns und unsere Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und -verteidigung frei, die gegenüber uns oder unseren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines schuldhaften Verhaltens Ihrerseits geltend gemacht werden.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. 10.1 Falls gegen einen Kunden Ansprüche im Zusammenhang mit der Behauptung erhoben werden, die Benutzung der von uns gelieferten Produkte verletze ein gewerbliches Schutzrecht (Patent, Urheberrecht, Marke oder sonstige gewerbliche Schutzrechte), werden wir diesen auf eigene Kosten verteidigen und alle Kosten und Schadenersatz- zahlungen übernehmen, welche dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen. Dies setzt voraus, dass wir unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung eines solchen Anspruches unterrichtet werden, uns die alleinige Kontrolle über die Verteidigung dagegen und diesbezüg- lich Vergleichsverhandlungen überlassen werden, uns auf unsere Kosten jegliche angemessene Unterstützung bei dieser Verteidigung gewährt wird und keine Haftungsbe- schränkung gemäß Ziffer 9. dieser AGB eingreift.
Freistellung von Ansprüchen Dritter. Der Lieferant stellt IS von sämtlichen Ansprüchen, die Dritte wegen Sach- oder Rechtsmängeln oder sonstigen Fehlern einer Lieferung des Lieferanten gegen IS erheben, frei und erstattet IS die notwendigen Kosten diesbezüglich notwendiger Rechtsverfolgung.