Fremdwährungsumrechnung Musterklauseln

Fremdwährungsumrechnung. Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungs- geschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam.
Fremdwährungsumrechnung. Nutzt der Karteninhaber die Karte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften kann der Kunde jederzeit bei der Bank erfragen oder unter dem Internet- Auftritt der Bank abrufen. Eine Änderung des in der Umrechnungs- regelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam.
Fremdwährungsumrechnung. Belastungen in Währungen, die nicht auf Euro lauten, werden in Euro umgerechnet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Eine Änderung des Umrechnungskurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam.
Fremdwährungsumrechnung. 8.1 Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) und bei Zahlungsvorgängen außerhalb des EWR (Drittstaaten) aus dem Einsatz der Karte oder ihrer Daten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation Mastercard bzw. Visa (nachfolgend kurz „Kartenorganisation(en)“) den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Euro-Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden über den Kontoauszug des Abrechnungskontos mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. 8.2 Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirk- sam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Zahlungsvorgangs durch die Akzep- tanzstelle bei ihrem Zahlungsdienstleister abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen Kartenorganisation. 8.3 Abweichend von den vorstehenden Regelungen rechnet die Bank bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer von Euro abweichen- den EWR-Währung aus dem Einsatz von Mastercard oder Visa den Fremdwährungsumsatz zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (Referenzwechselkurs) in Euro um (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xxxxxx.xx unter „Statistics“ und „Euro foreign exchange rates“). Änderungen des Wechselkurses werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der Wechselkurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt.
Fremdwährungsumrechnung. Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen.
Fremdwährungsumrechnung. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr werden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittel- kurs vom Abschlussstichtag umgerechnet und unrealisierte Aufwendungen bzw. unrea- lisierte Erträge erfolgswirksam erfasst. Die unrealisierten und realisierten Kursgewinne und -verluste werden gesondert im Anhang ausgewiesen.
Fremdwährungsumrechnung. Nutzt der Karteninhaber die Kreditkarte für Verfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers wirksam. Der Referenzwechselkurs stammt aus einer öffentlich zugänglichen Quelle.
Fremdwährungsumrechnung. Nutzt der Debitkarteninhaber die Debitkarte für Debitkartenverfügungen, die nicht auf Euro lauten, wird das Konto gleichwohl in Euro belastet. Die Bestimmung des Kurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungs- verzeichnis“. Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz- wechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
Fremdwährungsumrechnung. Zahlungen erfolgen in der vom Kontoinhaber gewünschten Währung. Beträge in Fremdwährung werden grundsätzlich in der jeweiligen Fremdwährung gutgeschrieben und abgebucht, sofern der Kontoinhaber über ein entsprechendes Fremdwährungskonto verfügt. Besitzt der Kontoinhaber kein entsprechendes Fremdwährungskonto, werden die auf diese Fremdwährungen lautenden Beträge mit dem zum Zeitpunkt der Buchung durch die Bank geltenden Kurs in EUR gutgeschrieben und belastet. Besitzt der Kontoinhaber nur Konten in Fremdwährung, kann die Bank den Betrag in einer dieser Währungen gutschreiben oder belasten.
Fremdwährungsumrechnung. Dein Konto wird stets in Euro belastet. Die Bestimmung des Umrechnungskurses bei Fremd- währungsgeschäften kannst Du dem Preisverzeichnis entnehmen. Für den jeweils ersten Einkauf oder die erste Bargeldabhebung in einem Monat in einer an- deren EWR-Währung (Europäischer Wirtschaftsraum) als dem Euro werden wir Dir zur Infor- mation den Prozentsatz des anfallenden Währungsumrechnungsentgelts an die uns von Dir jeweils genannte E-Mail Adresse mitteilen. Diese Mitteilung kannst Du abbestellen.