Fremdwährungstransaktionen Musterklauseln

Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen eines der Alpen Privatbank erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung durch die Alpen Privatbank anhand des marktkonformen Kurses, den die Alpen Privatbank ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Der jeweils gültige Umrechnungskurs richtet sich nach dem „Fixing“ der Raiffeisen Bank International AG, welche die Umrechnungskurse täglich auf ihrer Homepage veröffentlicht. Der enthaltene Anteil der Fremdwährungskosten an den Gesamt- kosten wird dem Kunden sowohl rechtzeitig vor dem Ge- schäftsabschluss, als auch nach Geschäftsabschluss einmal pro Geschäftsjahr offengelegt. Die anlässlich der Umrechnung anfallenden weiteren Entgelte der Alpen Privatbank sind dem Preis-Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen einer von der VKB-Bank zu erbringenden Zahlungsdienstleistung (ausgenommen Zahlungskartenge- schäft) erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die VKB-Bank anhand jenes Referenzwechselkurses (kurz „Mit- telkurs“), der jeweils um 13.05 Uhr eines Geschäftstags au- tomatisiert aus dem elektronischen Handelssystem „Bloom- berg“ ausgelesen wird (Kursfeststellung), sofern nicht mit den Kunden individuelle Kursvereinbarungen getroffen werden. Durch Ab- bzw. Zuschlag einer Devisenkursspanne zum automatisiert festgestellten Referenzwechselkurs er- gibt sich der jeweilige Verkaufs- bzw. Ankaufskurs, den die VKB-Bank ihren Kunden bei Fremdwährungstransaktionen allgemein in Rechnung stellt. Der solcherart ermittelte Verkaufs- bzw. Ankaufskurs ist jeweils für sämtliche Geschäfte von dem der Kursfeststel- lung vorangehenden Geschäftstag (12.00 Uhr) bis zum Tag der Kursfeststellung (12.00 Uhr) anwendbar. Der jeweils zur Anwendung kommende Verkaufs- bzw. Ankaufskurs kann in jeder Filiale der VKB-Bank am Schalter angefragt werden und ist spätestens am Tag nach der Kursfeststellung auf der Homepage der VKB-Bank (xxx.xxx-xxxx.xx) veröffentlicht („Kursblatt der VKB-Bank“). Die anlässlich einer Fremdwäh- rungstransaktion anfallenden Entgelte und Devisenkurs- spannen sind dem Preisblatt der VKB-Bank in „Punkt 1.8. Entgelte im Auslandsgeschäft“ zu entnehmen. Ist eine Umrechnung von Fremdwährungen bei Transakti- onen mit Zahlungskarten (z. B. Bezugskarte) erforderlich, gelangt der VKB-Bank AustroFX Fremdwährungskurs zur Anwendung. Der VKB-Bank AustroFX Fremdwährungs- kurs wird auf Basis der auf der von der TeleTrader Soft- ware GmbH („Marktbeobachter“) betriebenen Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisen- verkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditin- stituten nach folgendem Prozedere ermittelt: Die am AustroFX teilnehmenden Banken stellen täglich zwi- schen 13.00 und 14.00 Uhr ihre selbst gebildeten tagesaktu- ellen Devisenkursfixings (Kursblätter) auf ihrer Webseite be- reit. Der Marktbeobachter holt daraufhin die Devisenkurse des Vortages ab. Aus den Devisenkursen aller teilnehmen- den Banken wird vom Marktbeobachter ein Mittelwert ge- bildet, wobei der Kurs der VKB-Bank außer Betracht bleibt. Um 15.30 Uhr wird der so für die VKB-Bank ermittelte Kurs („VKB-Bank AustroFX Fremdwährungskurs“) an die PSA Payment Services Austria GmbH („PSA“) gemeldet. Ab 0.00 U...
Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen einer von der Marchfelder Bank eG zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Marchfelder Bank eG über die Raiffeisen Bank International AG zum ehest möglichen Devisenkurs. Dieser wird im Laufe des aktuellenBankarbeitstages auf deren Homepage veröffentlicht. Der zur Anwendung kommende Devisenkurs kann daher zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt gegeben werden. Die mit dem Vorgang anfallenden weiteren Entgelte der Marchfelder Bank eG sind dem Entgeltverzeichnis zu entnehmen.
Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen einer von der Schoellerbank AG zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Schoellerbank AG anhand des zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung im Rahmen des täglichen „Devisenfixings“ der Schoellerbank AG aktuellen marktkonformen Devisenkurses. Der zur Anwendung gelangende Devisenfixingkurs der Schoellerbank AG kann zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt gegeben werden. Sollten bei Kunden zum jeweiligen Devisenfixing abweichende individuelle Kursauf- oder -abschläge zur Anwendung kommen, sind diese auf Einzelbasis vorab zu vereinbaren. Die gültigen Devisenkurse des Durchführungstages stehen spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Homepage der Schoellerbank AG zum Abruf bereit.
Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen einer von dem Kreditinstitut zu erbringen- den Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch das Kreditinstitut anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen marktkonformen Devi- senkurses, den das Kreditinstitut seinen Kunden allgemein in Rechnung stellt. Die mit diesem Vorgang anfallenden weiteren Entgelte des Kreditinstitutes sind dem Konditio- nenaushang zu entnehmen.
Fremdwährungstransaktionen. Die Standard-Marge für Fremdwährungsumrechnungen und Devisentransaktionen beträgt 0,75 % des Volumens der Fremdwährungsumrechnung bzw. der Devisentransaktion. Diese Marge gilt zusätzlich zu dem von der Bank angewandten Standard- Devisenumrechnungskurs, der auf internationalen Marktnotierungen basiert. Diese Notierungen sind unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxx verfügbar.
Fremdwährungstransaktionen. Die Berechnungsbasis für die Devisenfixierung basiert auf dem Abrechnungszeitpunkt der Oberbank. Die Abrechnung erfolgt anhand eines Tageswechselkurses, der jeweils um 11:40 Uhr im elektronischen Handelssystem angegeben wird. Der solcherart ermittelte Tageswechselkurs ist für Ausführungen bis zur neuerlichen Festsetzung des Tageswechselkurses am darauffolgenden Handelstag anwendbar. Der jeweilige Tageswechselkurs kann in jeder Geschäftsstelle der Oberbank am Schalter angefragt werden und ist spätestens am nächsten Handelstag der Homepage der Oberbank zu entnehmen.
Fremdwährungstransaktionen. 5.1. Fremdwährungstransaktionen im Zusammenhang mit Debitkarten: Bei der Verrechnung von Bargeldbehebungen bzw. bargeldlosen Zahlungen in fremder Währung an POS-Kassen im Ausland oder im Fernabsatz wird der jeweilige Betrag der ausländischen Währung bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs, bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs, umgerechnet. Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt.
Fremdwährungstransaktionen. Ist es im Rahmen einer von der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG zu erbringenden Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder Währung zu kaufen oder verkaufen, erfolgt der Kauf oder Verkauf durch die Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG anhand des im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen marktkonformen Devisenkurses, den die Ärzte- und Apothekerbank ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen spätestens am nächsten Geschäftstag auf der Internetseite der Ärzte- und Apothekerbank und im Schalteraushang und sind unmittelbar anwendbar. Die mit Fremdwährungstransaktionen anfallenden weiteren Entgelte der Ärzte- und Apothekerbank sind dem Konditionenblatt zu entnehmen.
Fremdwährungstransaktionen. Als Berechnungsbasis für die Devisenfixierung gilt der im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuelle marktkonforme Devisenkurs, den die Oberbank ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Für die Berechnung werden alle Fremdwährungskonventionen, die für das Devisenkursfixing vorgesehen sind, gesammelt und auf einmal am freien Markt gehandelt. Cut-Off-Zeitpunkt für die Zahlungsaufträge ist 11:15 Uhr. Diese Kurse werden um 13:15 Uhr veröffentlicht und stehen spätestens am Nachmittag des Tages auf der Webseite der Oberbank oder können in jeder Oberbank-Filiale angefragt werden und sind unmittelbar anwendbar.