Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 14 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 7 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 6 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 5 contracts
Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile, Glas /Werbeanlagenversicherung, Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt (Nr. 2 b) gemäß Ziffer 2.2.2 oder zur Kündigung (Nr. 2 c) gemäß Ziffer 2.2.3 muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 5 contracts
Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 19.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 19.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 19.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 5 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.
Appears in 3 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 3 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte gemach- te Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Umstän- de Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien, Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbe- gründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in> nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt> niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün> den.
Appears in 2 contracts
Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 5.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 5.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 5.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 5 Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Ziff. 5 Nr. 2 b2b) oder zur Kündigung (Ziff. 5 Nr. 2 c2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019), Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019)
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines ei- nes Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung ([Nr. 2 a)], zum Rücktritt ([Nr. 2 b) )] oder zur Kündigung ([Nr. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. (1) Die Rechte zur Vertragsänderung (NrZiff. 2 a13.2.1), zum Rücktritt (NrZiff. 2 b13.2.2) oder zur Kündigung (NrZiff. 2 c13.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. .
(2) Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniser- langung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 2 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr[siehe Ziff. 2 a)], zum Rücktritt (Nr[siehe Xxxx. 2 b) )] oder zur Kündigung (Nr[siehe Ziff. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a14.2 (1)), zum Rücktritt (Nr. 2 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c14.2 (3)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände den Umständen Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Bedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Reiseveranstaltern
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (§ 19 Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (§ 19 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (§ 19 Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Text- form geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.innerhalb
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 Ziffer 16.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 Ziffer 16.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 Ziffer 16.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Sachversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.der
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Mo- natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronikversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis - erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Sv Kundenschließfachversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 § 11.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 § 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 § 11.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt (gemäß Nr. 2 b) oder zur Kündigung (gemäß Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der deren Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a6.2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b6.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c6.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere wei- tere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung Classic Schutz
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1.), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2.) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c2.3.) muss muß der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Reparaturkosten Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine sei- ne Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün- den.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Umstän- de innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicherers innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 26.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 26.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 26.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines ei- nes Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt (Nr. siehe Nummer 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. siehe Nummer 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausrat Und Glasversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c1.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hundeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c)) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. 0000000000 Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicheres innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 23.2 a), zum Rücktritt und zur Leistungsfreiheit (Nr. 2 23.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 23.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung