Common use of Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Clause in Contracts

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Versicherungsvertrag, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile, Glas /Werbeanlagenversicherung, Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt (Nr. 2 b) gemäß Ziffer 2.2.2 oder zur Kündigung (Nr. 2 c) gemäß Ziffer 2.2.3 muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs), Sv Industriepolice (Svip Abs)

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 19.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 19.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 19.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Zusätzlicher Gefahren Zur Feuerversicherung, Allgemeine Feuer Betriebsunterbrechungs Versicherungs Bedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Zusatzbedingungen Zur Glasversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte gemach- te Recht begründen.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Umstän- de Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien, Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbe- gründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in> nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt> niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün> den.

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Samples: Camper Inhaltsschutz Bedingungen, Camper Inhaltsschutz Bedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 5.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 5.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 5.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 5 Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Ziff. 5 Nr. 2 b2b) oder zur Kündigung (Ziff. 5 Nr. 2 c2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019), Allgemeine Bedingungen Der Uelzener Für Die Tierlebensversicherung Von Pferden Und Anderen Einhufern (Avp 2019)

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88)

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines ei- nes Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung ([Nr. 2 a)], zum Rücktritt ([Nr. 2 b) )] oder zur Kündigung ([Nr. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. (1) Die Rechte zur Vertragsänderung (NrZiff. 2 a13.2.1), zum Rücktritt (NrZiff. 2 b13.2.2) oder zur Kündigung (NrZiff. 2 c13.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. . (2) Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen, Allgemeine Bedingungen Zu Den Versicherungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniser- langung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner­ halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange­ ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr[siehe Ziff. 2 a)], zum Rücktritt (Nr[siehe Xxxx. 2 b) )] oder zur Kündigung (Nr[siehe Ziff. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a14.2 (1)), zum Rücktritt (Nr. 2 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c14.2 (3)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände den Umständen Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Bedingungen Für Die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung Von Reiseveranstaltern

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Insurance Contract

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (§ 19 Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (§ 19 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (§ 19 Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Text- form geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Op Versicherung Von Hunden Und Katzen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008)

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.innerhalb

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Elektronik Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Und Mietausfallversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Insurance Agreement

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 Ziffer 16.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 Ziffer 16.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 Ziffer 16.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: Gewerbe Sachversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.der

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Mo- natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Inhaltsversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Elektronikversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis - erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe, Wirtschaftsgebäude Und Deren Inhalt Sowie Wohngebäude

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Pflanzenversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sv Kundenschließfachversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Der Basler Gewerbe Inhalt Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 § 11.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 § 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 § 11.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt (gemäß Nr. 2 b) oder zur Kündigung (gemäß Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der deren Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a6.2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b6.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c6.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Bavaria Sonderbedingungen Zur Teilkasko Versicherung Von Sportbooten BTK 2008

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sach Und Gewerbeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere wei- tere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung Classic Schutz

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Glasversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1.), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2.) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c2.3.) muss muß der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Reparaturkosten Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Elektronik Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Elektronik Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine sei- ne Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün- den.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Umstän- de innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicherers innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 26.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 26.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 26.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines ei- nes Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt (Nr. siehe Nummer 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. siehe Nummer 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausrat Und Glasversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Sach Und Elektronikversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Dauercamping Versicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäude Und Glasversicherungen

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c1.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hundeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c)) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. 0000000000 Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicheres innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Hausratversicherung

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 23.2 a), zum Rücktritt und zur Leistungsfreiheit (Nr. 2 23.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 23.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Wohngebäudeversicherung