Common use of Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Clause in Contracts

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.continentale.info, www.asspario.de, www.qualitypool.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.qualitypool.de, www.lvm.de, www.continentale.info

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: degenia.de, online-protokoll.de, degenia.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: wohnmobilschutzbrief.de, makler.continentale.de, cdn.pepxpress.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 19.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 19.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 19.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt (Nr. 2 b) gemäß Ziffer 2.2.2 oder zur Kündigung (Nr. 2 c) gemäß Ziffer 2.2.3 muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de, www.conceptif.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.koepper-klaus.de, ssl.askuma.de, ssl.askuma.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 5 Nr. 2 a2a), zum Rücktritt (Ziff. 5 Nr. 2 b2b) oder zur Kündigung (Ziff. 5 Nr. 2 c2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: uelzener.de, www.horse-life.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. (1) Die Rechte zur Vertragsänderung (NrZiff. 2 a13.2.1), zum Rücktritt (NrZiff. 2 b13.2.2) oder zur Kündigung (NrZiff. 2 c13.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniser- langung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: www.helvetia.com, www.helvetia.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 5.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 5.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 5.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.allstern.com, allstern.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.maklerwolf.de, www.ratundservice.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner­ halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange­ ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌, www.gev-versicherung.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbe- gründen.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.v-aktuell.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte gemach- te Recht begründen.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de, service.uelzener.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte ge- machte Recht begründen.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung ([Nr. 2 a)], zum Rücktritt ([Nr. 2 b) )] oder zur Kündigung ([Nr. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: constantia-versicherungen.de, lsh-versicherung.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines ei- nes Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Umstän- de Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 2 contracts

Samples: makler.keinesorgen.de, makler.keinesorgen.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in> nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt> niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün> den.

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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.alte-leipziger.de, www.alte-leipziger.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: makler.continentale.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Mo- natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.policenwerk.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 § 11.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 § 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 § 11.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: degenia.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicherers innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen ma- chen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.kvd-versicherungen.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.bdv-service.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer Ver- sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Umstän- de Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.uvw.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swu.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: makler.continentale.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1.), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2.) oder zur Kündigung Kündi- gung (Nr. 2 c2.3.) muss muß der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.versicherungsspiegel.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Umstän- de innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: service.comfortplan.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c)) muss der Versicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Verlet- zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: moat.schleswiger-ag.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: Gesamt Jahresbeitrag

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere wei- tere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.haftpflichtkasse.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenange- ben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.walslebe.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. 0000000000 Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung Ver- letzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.agcofinance.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. siehe Nummer 2 a)), zum Rücktritt (Nr. siehe Nummer 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. siehe Nummer 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats Mo- nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bavariadirekt.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 23.2 a), zum Rücktritt und zur Leistungsfreiheit (Nr. 2 23.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 23.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: allstern.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.continentale.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.innerhalb

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Samples: hbfek.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a1.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b1.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c1.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.. 1.4

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Samples: durchblicker.at

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nachträg- lich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gel- tend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.uvw.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um- stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.ostangler.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Be- gründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb inner- halb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.lvd-online.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenange- ben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.helberg.info

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: cdn.website-editor.net

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.itzehoer.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung Kün- digung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.xxv24.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 26.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 26.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 26.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu an dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.allstern.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 1.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 1.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 1.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines ei- nes Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt be- ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.fvv.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan- gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.uvw.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.itzehoer.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a14.2 (1)), zum Rücktritt (Nr. 2 11.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c14.2 (3)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände den Umständen Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.union-paritaet.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr[siehe Ziff. 2 a)], zum Rücktritt (Nr[siehe Xxxx. 2 b) )] oder zur Kündigung (Nr[siehe Ziff. 2 c) )] muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.lvm.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.der

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Samples: hbfek.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: hausratversicherungen.check24.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer bzw. die S.L.P. im Namen des Versicheres innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur . Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.vivema.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (§ 19 Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück- tritt (§ 19 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (§ 19 Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht An- zeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.helvetia.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angebenan- geben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.clickvers.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a2.a), zum Rücktritt (Nr. 2 b2.b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c2.c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: cdn.website-start.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb inner- halb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.conceptif.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 Ziffer 16.2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 Ziffer 16.2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 Ziffer 16.2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: media.barmenia.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a4.2a), zum Rücktritt (Nr. 2 b4.2b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Text- form geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.horse-life.com

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.innofima.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (gemäß Nr. 2 a), zum Rücktritt (gemäß Nr. 2 b) oder zur Kündigung (gemäß Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der deren Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a6.2.1), zum Rücktritt (Nr. 2 b6.2.2) oder zur Kündigung (Nr. 2 c6.2.3) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzei- gepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils je- weils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.smarteo.cz

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung Begrün- dung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem ZeitpunktZeit- punkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.heb.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine sei- ne Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründenbegrün- den.

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Samples: cdn.website-editor.net

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige- pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer Ver- sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.interlloyd.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt Rück- tritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere weite- re Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versi- cherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: rhion.digital

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich schrift- lich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Ver- sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis - erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.ostangler.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb in- nerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Um- stände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.flugschulen.at

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rücktritt (nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntnis- erlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.uvw.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis Kennt- nis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.fv.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich in Textform geltend machen und dabei die Umstände angebenan- geben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.universa.de