Common use of Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Clause in Contracts

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Abschnitt B, Ziffer 1.2 a)), zum Rücktritt (siehe Ziffer 1.2 b)) oder zur Kündigung (siehe Ziffer 1.2 c)) muss der Versiche- rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Abschnitt B, Ziffer 1.2 Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 c)) muss der Versiche- rer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Abschnitt B, Ziffer 1.2 Nr. 2 a)), zum Rücktritt Rück> tritt (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 c)) muss der Versiche- rer Ver> sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich nach> träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist Monats> frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche> rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Um> stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Abschnitt B, Ziffer 1.2 Nr. 2. a)), zum Rücktritt (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2. b)) oder zur Kündigung (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2. c)) muss der Versiche- Versiche­ rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände Um­ stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan­ gung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige­ pflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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Samples: www.wgv.de

Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Abschnitt B, Ziffer 1.2 Nr. 2 a)), zum Rücktritt (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (siehe Ziffer 1.2 Nr. 2 c)) muss der Versiche- rer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei da- bei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines ei- nes Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

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