Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rück- tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Ver- sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach- träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monats- frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um- stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (nach Nr. 2 a), zum Rück- tritt (Rücktritt nach Nr. 2 b) oder zur Kündigung (nach Nr. 2 c) muss der Ver- sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach- träglich nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monats- frist Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- rer Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um- stände Umstän- de Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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Samples: Elektronik Versicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (siehe Nr. 2 a), zum Rück- tritt Rücktritt (siehe Nr. 2 b) oder zur Kündigung (siehe Nr. 2 c) muss der Ver- sicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei da- bei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach- träglich nachträglich weitere Umstände innerhalb eines ei- nes Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monats- frist Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um- stände Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Gewerbliche Gebäudeversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a)), zum Rück- tritt Rücktritt (Nr. 2 b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 c)) muss der Ver- sicherer Versi- cherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung Erklä- rung stützt; zur Begründung kann er nach- träglich nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kennt- niserlangung angeben. Die Monats- frist Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- rer Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um- stände Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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Samples: Hausratversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 2. a)), zum Rück- tritt Rücktritt (Nr. 2 2. b)) oder zur Kündigung (Nr. 2 2. c)) muss der Ver- sicherer Versiche rer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach- träglich nachträglich weitere Umstände Um stände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung Kenntniserlan gung angeben. Die Monats- frist Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- rer Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Anzeige pflicht und der Um- stände Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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Samples: Glasversicherung
Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers. Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rück- Rück> tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Ver- Ver> sicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach- nach> träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monats- Monats> frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versiche- Versiche> rer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Um- Um> stände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
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