Fristlose Kündigung. 3.3.1. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten. 3.3.2. SWD ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 12.1 dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 12.2 dieser AGB ist SWD zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 12.2 Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Fristlose Kündigung. 3.3.1. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten.
3.3.2. Die SWD ist sind berechtigt, in den Fällen der Ziffer 12.1 12.1. dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 12.2 12.2. dieser AGB ist sind die SWD zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 12.2 12.2. Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom Gewerbekunden
Fristlose Kündigung. 3.3.1. a) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt erhalten.
3.3.2. b) Die SWD ist sind berechtigt, in den Fällen der Ziffer 12.1 12.1. dieser AGB das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 12.2 12.2. dieser AGB ist sind die SWD zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 12.2 12.2. Satz 2 und 3 dieser AGB gelten entsprechend.
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