Common use of Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIV. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt.

Appears in 3 contracts

Samples: Reservierung, Mietvertrag, Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann den Vertrag aus wichtigem Grund das Wohnungsunternehmen nach der gesetzlichen Regelung außerordentlich fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigenEin wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Wohnungsunternehmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn • der Mieter oder derjenige, welchem der bei Abschluss Mieter den Gebrauch der Mietsache überlassen hat, die Rechte des Mietvertrages Wohnungsunternehmens dadurch in Ausübung seiner gewerblichen erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeltsie unbefugt einem Dritten überlässt oder • der Mieter den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Wohnungsunternehmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens des Mieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann oder • der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines Teils der Miete, der eine Monatsmiete übersteigt, in Verzug ist oder • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Höhe eines Betrages in Verzug ist; – , der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der die Miete für zwei Monate erreicht. Im Übrigen richtet sich die fristlose Kündigung nach den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigtgesetzlichen Vorschriften. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIV. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt.

Appears in 2 contracts

Samples: Nutzungsvertrag Über Ein Zimmer in Einer Wohngemeinschaft, Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung Ent- richtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; - der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen un- erheblichen Umfang in Verzug ist; - der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige unrichti- ge Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb des- halb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIV. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: - Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich un- verzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand Mietgegen- stand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; - Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; - Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung Rech- nung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigtbe- rücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthandelt und mit anfallenden Mietraten, mit der Entrichtung der Miete Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; . eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) Ein- zugsermächtigung zu den Einzugsterminen Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich un- verzüglich beseitigt. 2. Wird der Vertrag mit dem Flex Tarif wegen Zahlungsverzug gekündigt oder vorzeitig im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, folgt die Preisanpassung gem. § III Zah- lungsbedingungen dem dann aktuell gültigen Preis. 3. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIVXIII. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter Vermie- ter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach VertragsendeVertragsen- de. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter Ver- mieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellungneh- men; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als . Als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter Ver- mieter berücksichtigt. 4. Der Vermieter hat die Geschäftsbeziehung zum Mieter kreditversichert. Sofern die Kreditversicherung den Versicherungsschutz aufhebt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthandelt und mit anfallenden Mietraten, mit der Entrichtung der Miete Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; . eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) Ein- zugsermächtigung zu den Einzugsterminen Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich un- verzüglich beseitigt. 2. Wird der Vertrag mit dem Flex Tarif wegen Zahlungsverzug gekündigt oder vorzeitig im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, folgt die Preisanpassung gem. § III Zah- lungsbedingungen dem dann aktuell gültigen Preis. 3. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIVXIII. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter Vermie- ter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach VertragsendeVertragsen- de. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter Ver- mieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellungneh- men; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als . Als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen we- gen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt. 4. Forderungen des Vermieters gegen den Mieter sind über eine Forderungsaus- fallversicherung, ggf. auch eine Kautionsbürgschaft o.ä. abgesichert. Sollte die- se Absicherung wegfallen, ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter fristlos zu kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthandelt und mit anfallenden Mietraten, mit der Entrichtung der Miete Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; – . - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) Ein- zugsermächtigung zu den Einzugsterminen Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich un- verzüglich beseitigt. 2. Wird der Vertrag mit dem Flex Tarif wegen Zahlungsverzug gekündigt oder vorzeitig im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, folgt die Preisanpassung gem. § III Zah- lungsbedingungen dem dann aktuell gültigen Preis. 3. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIVXIII. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter Vermie- ter folgende Rechte: - Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach VertragsendeVertragsen- de. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter Ver- mieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellungneh- men; - Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; - Anspruch auf Schadenersatz: als . Als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter Ver- mieter berücksichtigt. 4. Der Vermieter hat die Geschäftsbeziehung zum Mieter kreditversichert. Sofern die Kreditversicherung den Versicherungsschutz aufhebt, kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthandelt und mit anfallenden Mietraten, mit der Entrichtung der Miete Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; . eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) Ein- zugsermächtigung zu den Einzugsterminen Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich un- verzüglich beseitigt. 2. Wird der Vertrag mit dem Flex Tarif wegen Zahlungsverzug gekündigt oder vorzeitig im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, folgt die Preisanpassung gem. § III Zah- lungsbedingungen dem dann aktuell gültigen Preis. 3. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIVXIII. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter Vermie- ter folgende Rechte: – Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach VertragsendeVertragsen- de. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter Ver- mieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellungneh- men; – Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; – Anspruch auf Schadenersatz: als . Als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter Ver- mieter berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos frist- los gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen ge- werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthan- delt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen Zahlun- gen in Verzug ist; der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder o- der selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung Ent- richtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen ge- werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelthan- delt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages Vertra- ges nicht zuzumuten ist; trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen Verletzun- gen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigtbe- seitigt. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIVZiffer XIV.1. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: Anspruch auf sofortige Herausgabe Rückgabe des Mietgegenstands sofort nach VertragsendeMaßgabe von Ziffer XXI. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; Anspruch auf Mietentgelt ein Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietpreises bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung Nicht- erfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; - der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist; - der bei Abschluss des Mietvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. 2. Wurde der Mietvertrag gemäß Abschnitt XIV. Ziffer 1 gekündigt, so hat der Vermieter folgende Rechte: - Anspruch auf sofortige Herausgabe des Mietgegenstands sofort nach Vertragsende. Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht unverzüglich zurück, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen, auch durch Beauftragung eines Dienstleisters zur Fahrzeugsicherstellung; - Anspruch auf Mietentgelt bis zur Rückgabe des Mietgegenstands; - Anspruch auf Schadenersatz: als Schadenersatz wird der Vermieter dem Mieter den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen. Dabei werden die ersparten Kosten vom Vermieter berücksichtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag