Common use of Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline der Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- ment-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chend.

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich einschließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto Kundenkonto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die im Besitz des Kun- den Kunden sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit Gültigkeit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lichmöglich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung Unterbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragenbetragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes eines Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch automatisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum Unterbrechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Abo- Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich möglich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- VRB-Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch telefonisch bei der Hotline der Abo-Abo- Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats Monats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt Bearbeitungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten genannten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Abo- Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den Wiederauffinden zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossenausgeschlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- mentAbonnement-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch Anspruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- VRB-Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum Kundenzentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 Xxxxxxx 00 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Abonnements- Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb innerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- mentAbonnement-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chendentsprechend.

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden Kun- den in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung Zah- lung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- Rück- last- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis Beschäf- tigungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto Kun- denkonto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit Gül- tigkeit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglichmög- lich. Sie müssen bis zum 2010. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung Unterbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragenbetragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes eines Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglichmög- lich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch automatisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum Unterbrechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch tele- fonisch bei der Hotline der Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats Monats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt Bear- beitungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten ge- nannten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den Wieder- auffinden zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossenaus- geschlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb Fahr- scheins innerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- mentbeschä- digten Abonnement-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chendentsprechend.

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, Der Vermieter kann den Vertrag insbesondere dann fristlos zu kündigen, - wenn die Bewohnerin die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere auch die Rücksichtnahme gegenüber anderen Mitbewohnerinnen oder den Mitarbeiterinnen des Hauses, in einem derartigen Maße verletzt, dass die Vertragsfortsetzung bis zum regulären Vertragsende auch im Rahmen einer fristgemäßen Kündigung nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei nachhaltiger Störung des Hausfriedens, Gewaltanwendung oder wiederholter Gewaltandrohung; - wenn die Bewohnerin sich mit der Kunde den Einzugsbetrag Zahlung der Gesamtmiete im Verzug im Sinne des § 543 BGB befindet; - wenn sie durch falsche Angaben im Haus Aufnahme gefunden hat. Im übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund unberührt. Für die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen nach diesem Vertrag einschließlich von Kündigungen ist auf Vermieterseite neben dem Vorsitzenden des Vereins und dessen Stellvertretungsperson auch nach Mahnung der Geschäftsführer des Vereins sowie die Leitungsperson des Jugendwohnheimes und deren Stellvertretungsperson bevollmächtigt. Die dem Vermieter bzw. seinem Personal im Rahmen der Beratung und Betreuung bekanntgewordenen persönlichen Informationen werden vertraulich behandelt, im übrigen gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen. Die Bewohnerin ist verpflichtet, bei einer Abwesenheit von mehr als vier Wochen die Hausleitung hiervon zu informieren. Meldet sich eine Bewohnerin, die ihre Abwesenheit insoweit nicht mitgeteilt hat oder bei der begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie das Zimmer aufgegeben hat, auf eine schriftliche Aufforderung hin nicht innerhalb von drei Tagen, so kann der Vermieter das Zimmer der Bewohnerin nach Ablauf von einer Frist weiteren Woche räumen. Beim Auszug oder bei Abwesenheit (gerechnet ab der vorgenannten schriftlichen Aufforderung, sich zu melden) zurückgelassenes Mobiliar und sonstige persönliche Habe werden, sofern sie noch in gebrauchsfähigem Zustand sind, bis zu drei Monaten aufbewahrt, danach können sie - abgesehen von 14 Tagen beglichen hatweiter aufzubewahrenden wichtigen Urkunden - durch den Vermieter frei verkauft oder sonst verwertet werden. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und Nach Ausgleich noch offener Forderungen kann der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass Vermieter einen etwaigen Mehrerlös zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Falle ei- ner erneuten Rücklast Sinne des Trägers der Jugendheime verwenden. Solange die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wirdBewohnerin dem Vermieter keine andere Postanschrift mitgeteilt hat, kann der Vermieter sie betreffende schriftliche Mitteilungen unter ihrer Anschrift im Haus nach diesem Vertrag zustellen. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende Bei Rücktritt von diesem Vertrag ab einem Monat vor Beginn des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten Mietverhältnisses wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort eine Kaltmiete zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende Sollte eine der Bestimmungen des berechneten Monats nutzenvorstehenden Vertrags unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Kartengültige Bestimmung als vereinbart, die im Besitz des Kun- dem Gewollten am nächsten kommt. Stuttgart, den sind und nach einer Kündigung ................................................. ....................................................................... .......................................................................................... (Mieterin) (Hausleitung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur sonst bevollmächtigte Person für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline der Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- ment-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h"Evangelische Wohnheime Stuttgart e.V.") entspre- chend........................................................................

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass Manchmal passieren Dinge im Falle ei- ner erneuten Rücklast Betrieb, die es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich machen, zusammen zu arbeiten. Hierzu gehören Beleidigung, Diebstahl oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Das Vertrauensverhältnis ist dadurch gestört. Dann darf sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - also fristlos - gekündigt werden. Trotzdem muss diese Kündigung immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Außerdem darf der Grund für eine fristlose Kündigung nicht länger als 2 Wochen zurückliegen. Derjenige, der gekündigt wird, muss unter Umständen Schadensersatz bezahlen. Bitte setzen Sie die richtigen Wörter ein. Manchmal passieren Dinge im Betrieb, die es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich machen, . Hierzu gehören Beleidigung, oder ausbleibende . Das ist dadurch gestört. Dann darf sofort xxxxxxx.xxx.xx ohne weitere Mahnung erfolgen Einhaltung einer Kündigungsfrist - also - gekündigt werden. Trotzdem muss diese Kündigung immer erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Außerdem darf der Grund für eine fristlose Kündigung nicht länger als zurückliegen. Derjenige, der gekündigt wird, muss unter Umständen bezahlen. Bitte sortieren Sie die Kündigungsgründe (Fristlose Kündigung). Tragen Sie die Texte der Posts in die richtige Spalte ein der Tabelle ein. Die Tabelle finden Si auf der nächsten Der Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht (Lohnverweigerung) Der Ausbilder schlägt den Auszubildenden (Tätlichkeit) Der Angestellte macht seinem Vorgesetzten Konkurrenz (Wettbewerbsverbot) Der Arbeitgeber beleidigt den Arbeitnehmer schwer (Beleidigung) xxxxxxx.xxx.xx Der Arbeitnehmer beleidigt seinen Arbeitgeber (Beleidigung) Eine Arbeitnehmer stiehlt Xxxx (Diebstahl) Wiederholung: Gemischte Übungen Teil 1 und Teil 2 Bitte finden Sie das Lösungswort, indem Sie die Wörter im Kreuzworträtsel ermitteln.. Kündigungsform 1 2 3 4 5 6 7 8 xxxxxxx.xxx.xx Ordentliche Kündigung bedarf ohne Beachtung der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigungsfrist Keine finanzielle Unterstützung aufgrund selbst herbeigeführter fristloser Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle KartenArbeitsverträge, die im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung bestimmten Zeitraum gelten Ein Grund zur fristlosen Kündigung Vorgeschriebene Form, in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline der Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. eine Kündigung erfolgen muss Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- ment-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chend.Grund zur fristlosen Kündigung Ein Grund zur fristlosen Kündigung

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung Mah- nung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline der VRB-Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 0531- 28639566 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats fol- genden Monats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz Er- satz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt Bearbeitungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten genannten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der VRB-Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der VRB-Abo-Zentrale Zent- rale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen Erstattun- gen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb von 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- ment-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chend.

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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass Manchmal passieren Dinge im Falle ei- ner erneuten Rücklast Betrieb, die es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich machen, zusammen zu arbeiten. Hierzu gehören Beleidigung, Diebstahl oder ausbleibende Gehaltszahlungen. Das Vertrauensverhältnis ist dadurch gestört. Dann darf sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - also fristlos - gekündigt werden. Trotzdem muss diese Kündigung immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen sind ungültig. Außerdem darf der Grund für eine fristlose Kündigung nicht länger als 2 Wochen zurückliegen. Derjenige, der gekündigt wird, muss unter Umständen Schadensersatz bezahlen. Bitte setzen Sie die richtigen Wörter ein. zusammen zu arbeiten Manchmal passieren Dinge im Betrieb, die es dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich machen, . Hierzu gehören Beleidigung, Diebstahl Gehaltszahlungen oder ausbleibende . Das Vertrauensverhältnis xxxxxxx.xxx.xx ist dadurch gestört. Dann darf sofort schriftlich ohne weitere Mahnung erfolgen Einhaltung einer Kündigungsfrist - also Trotzdem muss diese Kündigung immer Kündigungen sind ungültig. - gekündigt werden. fristlos erfolgen. Mündliche 2 Wochen Außerdem darf der Grund für eine fristlose Kündigung nicht länger als zurückliegen. Derjenige, der gekündigt wird, muss unter Umständen Schadensersatz bezahlen. Bitte sortieren Sie die Kündigungsgründe (Fristlose Kündigung). Tragen Sie die Texte der Posts in die richtige Spalte ein der Tabelle ein. Die Kündigung bedarf Tabelle finden Si auf der Textform. nächsten Der gesamte noch Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. (Lohnverweigerung) Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- Ausbilder schlägt den Auszubildenden (Tätlichkeit) Der Angestellte macht seinem Vorgesetzten Konkurrenz (Wettbewerbsverbot) Der Arbeitgeber beleidigt den Arbeitnehmer schwer (Beleidigung) xxxxxxx.xxx.xx Der Arbeitnehmer beleidigt seinen Arbeitgeber (Beleidigung) Eine Arbeitnehmer stiehlt Xxxx (Diebstahl) Wiederholung: Gemischte Übungen Teil 1 und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt Teil 2 Bitte finden Sie das Lösungswort, indem Sie die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt. Der monatliche Betrag wird am 1. Werktag eines Monats vom Bankkonto des Kontoinhabers per Lastschrift eingezogen. Der Einzugsbetrag muss zum angegebenen Termin auf dem Kunden- konto bereitgestellt werden. Nicht genutzte Karten sind alle Karten, die Wörter im Besitz des Kun- den sind und nach einer Kündigung oder Änderung ihre Gültig- keit verlieren. Unterbrechungen des Abonnements sind einmal jährlich mög- lich, sie können von einem bis zu drei Monate im Kalenderjahr andauern. Unterbrechungen sind nur für volle Monate möglich. Sie müssen bis zum 20. eines Monats vor Inkrafttreten der Un- terbrechung bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Die Dauer der Unterbrechung muss mindestens einen Monat be- tragen. Eine Unterbrechung ist nur vom ersten Kalendertag ei- nes Monats bis zum letzten Kalendertag eines Monats möglich. Die aktive Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich auto- matisch um die Dauer der Unterbrechung. Die für den Unter- brechungszeitraum bereits ausgestellten Abo-Karten sind bis zum Beginn der Unterbrechung in der Abo-Zentrale vorzulegen. Erstattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen mög- lich (siehe § 10 BefBed). Der Verlust einer personengebundenen Abo-Karte ist der VRB- Abo-Zentrale unverzüglich in Textform, persönlich oder telefo- nisch bei der Hotline der Abo-Zentrale unter 0000-000 0000 mitzuteilen. Der Abonnent erhält vor Beginn des folgenden Mo- nats gegen ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 € Ersatz für die abhanden gekommene/n Karte/n ausgestellt. Das Bearbei- tungsentgelt wird von dem in der Einzugsermächtigung genann- ten Konto abgebucht. Bei einem Verlust der Abo-Karte innerhalb des Postversandes der Abo-Zentrale hat sich der Abonnent unverzüglich in Textform, persönlich oder telefonisch bei der Abo-Zentrale zu melden, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Der Ersatz erfolgt ohne Berechnung einer Gebühr. Erstattungen können rückwirkend nicht stattfinden. Die als abhandengekommen gemeldeten Abo-Fahrscheine sind ungültig im Sinne der Beförderungsbedingungen. Sollten sie wiedergefunden werden, bevor Ersatz ausgegeben wurde, ist die Abonnement-Zentrale unverzüglich über das Wiederauffin- den zu unterrichten. Die Ausgabe des Ersatzes entfällt dann. Weitere Ausfertigungen von Abo-Fahrscheinen sind ausge- schlossen. Das Fahrgeld für abhandengekommene übertragbare Abonne- ment-Fahrscheine wird nicht erstattet. Es besteht kein An- spruch auf Ersatz. Beschädigte gültige Abonnement-Fahrscheine sind der VRB- Abo-Zentrale vorzulegen. Ein Umtausch ist auch im Kunden- zentrum der Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Bohlweg 26 in Braunschweig möglich. Können die Abonnements-Fahrscheine von der VRB-Abo-Zentrale noch identifiziert werden, wird dem Abonnenten gegen Rückgabe des beschädigten Fahrscheins in- nerhalb von Kreuzworträtsel ermitteln.. Kündigungsform F 1 R 2 I 3 S 4 T 5 Werktagen ein neuer Fahrschein auf dem Postweg zugesandt. Ist die Identifizierung von beschädigten Abonne- ment-Fahrscheinen nicht mehr möglich, gilt Punkt h) entspre- chend.L 6 O7 S 8 I B F 1 E U R B N I S 4 G S 8 3 Z E I 3 T

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