Common use of Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung steht den Gesellschaften zu: a) in den Fällen des § 12 Abs. 2 und des § 15; b) wenn der Spediteur mit einem von ihm gemäß § 14 zu zahlenden Betrag oder mit einer von ihm ziffernmäßig anerkannten oder vom ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellten Urteilssumme länger als zwei Wochen nach empfangener Mahnung im Verzuge bleibt. Die Mahnung muß mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Ablauf der Frist verbunden sind; c) unter sonstigen im Gesetz geregelten Voraussetzungen, insbesondere wegen eines wichtigen Grundes. Soweit ein Kündigungsgrund in diesen Bedingungen geregelt ist, geht die vertragliche Regelung dem Gesetz vor. d) Die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung tritt ein mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben der Post zur Beförderung übergeben wurde.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp), Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung steht den Gesellschaften zu: a) in den Fällen des § 12 Abs. 2 und des § 15; b) wenn der Spediteur mit einem von ihm gemäß § 14 zu zahlenden Betrag oder mit einer von ihm ziffernmäßig anerkannten oder vom ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellten Urteilssumme länger als zwei Wochen nach empfangener Mahnung im Verzuge bleibt. Die Mahnung muß muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Ablauf der Frist verbunden sind; c) unter sonstigen im Gesetz geregelten Voraussetzungen, insbesondere wegen eines wichtigen Grundes. Soweit ein Kündigungsgrund in diesen Bedingungen geregelt ist, geht die vertragliche Regelung dem Gesetz vor. d) Die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung tritt ein mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben der Post zur Beförderung übergeben wurde.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)

Fristlose Kündigung. Eine fristlose Kündigung steht den Gesellschaften zu: a) in den Fällen des § 12 Abs. 2 und des § 15; b) wenn der Spediteur mit einem von ihm gemäß § 14 zu zahlenden Betrag oder mit einer von ihm ziffernmäßig anerkannten oder vom ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellten Urteilssumme länger als zwei Wochen W ochen nach empfangener Mahnung M ahnung im Verzuge bleibt. Die Mahnung M ahnung muß mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen und die Rechtsfolgen angeben, die mit dem Ablauf der Frist verbunden sind; c) unter sonstigen im Gesetz geregelten Voraussetzungen, insbesondere wegen eines wichtigen Grundes. Soweit ein Kündigungsgrund in diesen Bedingungen geregelt ist, geht die vertragliche Regelung dem Gesetz vor. d) Die Wirksamkeit W irksamkeit der fristlosen Kündigung tritt ein mit Ablauf des fünften Tages nach dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben der Post zur Beförderung übergeben wurde.

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Samples: Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (Aösp)