Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt.
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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen
Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung Mah- nung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt.
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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden Kun- den in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung Zah- lung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- Rück- last- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis Beschäf- tigungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt.
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Fristlose Kündigung. Ist eine Abbuchung gemäß Punkt i) nicht möglich, hat die VRB-Abo-Zentrale das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn • der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. • bereits mindestens 2 Rücklasten innerhalb von 12 Monaten bzw. 3 Monaten für neu abgeschlossene Abonnements innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2022 (letzter Tag des Laufzeitbeginns) entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle ei- ner einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Der gesamte noch nicht bezahlte Fahrpreis bis zum Ende des jeweiligen Tertials ein- schließlich einschließlich anfallender Rückbuchungskosten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wird sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kann seine ausgestellten Abo-Karten bis zum Ende des berechneten Monats nutzen. Anfallende Rücklast- und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Beim Job-Abo erfolgt die fristlose Kündigung auch, wenn die VRB-Abo-Zentrale Kenntnis davon erlangt, dass das Beschäfti- gungsverhältnis Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht und keine Kündigung des Abonnenten vorliegt.
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