Common use of Fristlose Kündigung Clause in Contracts

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist. – eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung zu den Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich beseitigt.

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Samples: hirschvogel.eu, www.autohaus-juergens.de, www.auto-scholz-avs.de

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist. ; eine juristische Person der bei Abschluss des öffentlichen RechtsMietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder ein Unternehmer in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist, ; – der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Rateneinzugsterminen Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; – bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fort- setzung Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; – trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich unverzüglich beseitigt.

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Samples: www.schade.de, hirschvogel.eu, max-schultz.de

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, mit der Ent- richtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist; - der bei Abschluss des Mietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder sonstigen Zahlungen in einem nicht un- erheblichen Umfang in Verzug ist. – eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, ; - der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerblichen gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Rateneinzugsterminen Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige unrichti- ge Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb des- halb dem Vermieter die Fort- setzung Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich unverzüglich beseitigt.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos gemäß § 543 BGB kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen der Entrichtung der Miete oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist. – eine juristische Person ; - der bei Abschluss des öffentlichen RechtsMietvertrages mit einer Dauer von mehr als einem Monat in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Leistungszeitraum vollständig oder ein Unternehmer in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug ist, ; - der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und handelt, wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung Einzugsermächtigung (Mandat) zu den Rateneinzugsterminen Einzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fort- setzung Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich unverzüglich beseitigt.

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Samples: www.auto-scholz-avs.de

Fristlose Kündigung. 1. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der Mieter - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit anfallenden Mietraten, Straßenmautzahlungen oder sonstigen Zahlungen in Verzug ist. - eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonder- vermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Mietvertrages in Aus- übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und wiederholt Bankrücklastschriften dadurch verursacht, dass er trotz erteilter Ein- zugsermächtigung zu den Rateneinzugsterminen nicht für ausreichende Deckung sorgt; - bei Vertragsabschluss oder im Laufe des Mietverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fort- setzung des Vertrages nicht zuzumuten ist; - trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht un- verzüglich beseitigt.

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