Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und diese Vertragsbestimmungen kann die Vermieterin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, die Räumung und eventuelle Instandsetzungen auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen.
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Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und Mietvertrag oder diese Vertragsbestimmungen Benutzungsordnung während einer Veranstaltung kann die Vermieterin der Vermieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin des Vermieters zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin der Vermieter berechtigt, die Räumung und eventuelle Instandsetzungen evtl. erforderliche Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Mietzinses verpflichtet.
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Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und Mietvertrag oder diese Vertragsbestimmungen Benutzungsordnung kann die Vermieterin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, die Räumung und eventuelle Instandsetzungen Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen.
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Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem einem groben oder wiederholtem wiederholten Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und diese Vertragsbestimmungen Mietvertrag bzw. die allgemeinen Mietbedingungen während einer Veranstaltung kann die Vermieterin der Vermieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin des Vermieters zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin der Vermieter berechtigt, die Räumung und eventuelle erforderliche Instandsetzungen auf Kosten und Gefahr des Mieters durchführen zu lassen. Der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des vollen Mietpreises sowie der dem Vermieter bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen verpflichtet. Er haftet auch für einen etwaigen Verzugsschaden. Der Mieter kann dagegen keinen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.
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Fristlose Kündigung. 1. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß des Mieters gegen den Benutzungsvertrag und Mietvertrag oder diese Vertragsbestimmungen Benutzungsordnung kann die Vermieterin Betreiberin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Mieter ist in diesem Fall auf Verlangen der Vermieterin zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Vermieterin berechtigt, die Räumung und eventuelle Instandsetzungen Instandsetzung auf Kosten und Gefahr des Mieters Veranstalters durchführen zu lassen.
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Samples: Mietvertrag Für Die Nutzung Der Räumlichkeiten Im Haus Am Pilz