Fußbodenbeläge Musterklauseln

Fußbodenbeläge. Die gemietete Fläche muss gem 4.7 der Technischen Richtlinien mit einem Fußbodenbelag ausgestattet sein. Stattet der Aussteller die ge- mietete Fläche nicht mit einem entsprechenden Fußbodenbelag aus, so wird dem Aussteller der Fußbodenbelag zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) und in dem For- mular „Bodenbeläge“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. (xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxx).
Fußbodenbeläge. Die vom Aussteller im Anmeldeformular bestellte bzw. von der LMS bestätigte Bodenfläche wird von der LMS gekennzeichnet. Es ist vorge- schrieben, diese Grundfläche mit einem Fußbodenbelag auszustatten. Der kostenpflichtige Fußbodenbelag ist nicht in der Standflächenmie- te enthalten. Dieser wird obligatorisch mit jeder Anmeldung von der LMS für den Aussteller bestellt, sofern dieser nicht in der Anmeldung angibt, mit einem eigenen/gemieteten Bodenbelag (Brandschutzklas- se DIN 4102 B 1 oder EN 13501-1, Klasse CFL-S1) an der Ausstellung teilzunehmen. Stattet der Aussteller entgegen seiner Angabe auf der Anmeldung die gemietete Fläche nicht mit einem entsprechenden eigenen/gemie- teten Fußbodenbelag aus, so wird dem Aussteller der Fußbodenbelag zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservice- xxxxxx.xx) und in dem Formular „Bodenbeläge“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. (xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxx).
Fußbodenbeläge. Die gemietete Fläche muss mit einem Fußbodenbelag ausgestattet sein. Stattet der Aussteller die gemietete Fläche nicht mit einem ent- sprechenden Fußbodenbelag aus, so wird dem Aussteller der Fuß- bodenbelag zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgart- xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) bzw. im dort verlinkten Online Service Center der HMC genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Auf 5.7.8 der Technischen Richtlinien der HMC wird ausdrücklich hin- gewiesen (xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx/xxx).
Fußbodenbeläge. Die gemietete Standfläche muss nicht mit einem vollflächi- gen Bodenbelag ausgestattet werden, muss aber zu den Gangflächen hin durch eine Markierung auf dem Boden gut sichtbar abgegrenzt sein. Die hierfür verwendeten Materiali- en müssen Ziffer 4.4.1.1 der Technischen Richtlinien entspre- chen, rutschfest und rückstandslos entfernbar sein. Auf 4.7.4. der Technischen Richtlinien wird ausdrücklich hin- gewiesen (xxxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xxx).
Fußbodenbeläge. Die gemietete Fläche muss gem 4.7.4 der Technischen Richtlinien der Leipziger Messe mit einem Fußbodenbelag ausgestattet sein. Stattet der Aussteller die gemietete Fläche nicht mit einem entsprechenden Fußbodenbelag aus, so wird dem Aussteller der Fußbodenbelag zu den im Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseservicepor- xxx.xx) und in dem Formular „Bodenbeläge“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt. Auf 4.7.4 der Technischen Richtlinien der Leipziger Messe wird aus- drücklich hingewiesen (xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx/xx/xxx).