Common use of Fälligkeit der Leistungen Clause in Contracts

Fälligkeit der Leistungen. 7.1 Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang er einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die dem Versicherungsnehmer zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernimmt der Versicherer – bei Invalidität bis zu 1‰ der versicherten Summe, – bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, – bei Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, – bei Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernimmt der Versicherer nicht.

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