Fälligkeit der Zahlung. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Ver- trags zu zahlen. („Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeit- punkt fällig.
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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung, Privat Und Berufs Rechtsschutzversicherung
Fälligkeit der Zahlung. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Ver- trags Vertrags zu zahlen. („Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) Wenn Sie mit uns vereinbart habenha- ben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt fällig.
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Fälligkeit der Zahlung. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Ver- Ver trags zu zahlen. („Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeit- Zeit punkt fällig.
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Samples: Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Fälligkeit der Zahlung. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Ver- trags Vertrags zu zahlen. („Unverzüglich“ heißt „ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben möglich“.) Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt fällig.
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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung