Fälligkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“, sondern „ohne schuldhaf- tes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich“.)
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Fälligkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen müs- sen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen, jedoch nicht vor dem beantragten Ver- sicherungsbeginn. („Unverzüglich“ Unverzüglich heißt nicht unbedingt „sofort“so- fort, sondern „ohne schuldhaf- tes schuldhaftes Zögern beziehungsweise bzw. so schnell wie eben möglich“.)
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung
Fälligkeit der Zahlung. Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich unverzüg- lich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen. („Unverzüglich“ heißt nicht unbedingt „sofort“Wenn Sie mit uns vereinbart haben, sondern „ohne schuldhaf- tes Zögern beziehungsweise so schnell wie eben möglich“dass der Versiche- rungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.)
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung